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§ 11. Verwaltung. § 12. Finanzen.
§ 11. Die Verwaltung.
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung aufGortorp,
bestehend aus einem Regierungspräsidenten und sechs Sections-
chefs, führt zur Zeit die Centralverwaltung; ihr sind alle
Zweige der Verwaltung, welche sonst den einzelnen Ministerien
untergelegt sind, übergeben, jedoch mit Ausnahme des Zoll-,
Post- und Telegrapbeuwesens.
Für die Specialverwaltung sind in den Städten die
Magistrate (Bürgermeister, Senatoren oder Rathsverwandte,
Syndicuss), Stadtschreiber, Stadtcassirer und die Kollegien
der Stadtdeputirten; in den Flecken die Fleckensvorsteher, die
Fleckenscollegien; in den Aemtern und Landschaften die Amt¬
männer '(Landdrost, Oberstaller, Administrator, Landvogt),
die Amtsverwalter, Hausvögte, Amtsschreiber, Landschreiber,
Hardesvögte, Kirchspielvögte, Kirchspielschreiber, Amtsgevoll-
mächtigte. Landespfeuniugmeister; in den klösterlichen Distrikten
die Priörin (Aebtissin in'Itzehoe), der Klosterpropst, in Itze¬
hoe Verbitter, Klostersyndikus, Klostervogt, Unterpropst (Kloster-
hostneister); und für die adeligen Klöster und Güter giebt es
eine fortwährende Deputation von Prälaten und Ritterschaft,
eine Versammlung der Ritterschaft und eine gemeinschaftliche
Versammlung der Klöster und Gutsbesitzer; in den Commünen
Bauervögte, Sandmänner, Rechensmänner, Lehnsmänner,
Armenvorsteher rc. Hinsichtlich der Verwaltung der geistlichen
Angelegenheiten s. 8 16. Die Benennungen und Funktionen
der einzelnen Verwaltungsbeamten sind in den einzelnen Landes¬
theilen sehr verschieden.
§ 12. Finanzen.
In einem konstitutionellen Staate werden die für die all¬
gemeine Wohlfahrt nöthigen Geldmittel nach einem von der
Regierung gemachten und von der Landesvertretung genehmigten
Voranschlag (Budget) erhoben und verwendet, und darüber,
daß dieses geschehen, Rechnung abgelegt.
Die Einnahmequellen unseres Staates sind die Domainen,
das sind die landesherrlichen Besitzungen, die Landesabgaben,
auch stehende Gesälle genannt (Herrengeld, Dienstgeld, Land¬
schatz, Kathengeld, Pflichtroggengcld, Schneeschaufelgeld w.),
dir direkten Steuern: Kontribution, Grund- und Benutzuugs-
steuer (Land-und Hausstener), Magazinkorn und Fonragegelder,