Lorbegrisfe.
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Rüstenf7üsse, und Flüsse, die sich in einen See ergießen,
aus welchem sie keinen sichtbaren Abstuß haben,
Steppcnsiüsse genannt. Manche Flüsse verlieren sich im
Sande und haben nur eine scheinbare Mündung.
§. 54. Diejenigen Flüsse, welche andere in sich auf¬
nehmen, nennen wir
Hauptflusie; die, welche aufgenommen werden,
IJebcnstüsse; und diejenigen, welche in die Nebensiüsse fallen,
Scitenflüsfe. — Zwei gleichbeträchtliche Flüsse, welche durch
Vereinigung einen größern Fluß oder Strom bilden, werden
(Quellflüsst, oder Oueliströme desselben genannt.
§. 55. Viele Bache, Flüsse, oder Ströme, die ihr
Wasser zuletzt alle in einem Bette vereinigen, bilden ein
Wassersystem.
§. 56. Alles Land, welches einem Hauptgewässer sein
siicßendes Wasser zuschickt, heißt das
Gebiet dieses Gewässers; und dieses Gebiet beißt
Vachgebiet, wenn das Hauptgewässer ein Bach;
Flußgebiet/ wenn das Hauptgewässer ein Fluß; und
Stromgebiet, wenn es ein Strom ist. — Es versteht sich
von selbst, daß zu einem Stromgebiete auch mehrere
Fluß- und Bachgebiete; zu einem Flußgebiete mehrere
Bachgebiete gehören re. Jedes Bach-, oder Stromgebiet
hat seine Grenzen da, wo das Wasser zuerst anfängt,
sich nach seiner Tiefe zu bewegen, wo die stießenden Ge¬
wässer sich scheiden, also auf den Höhenzügen, welche in
diesem Falle
Wasserscheiden genannt werden, und jedes wird von zwei
solcher Wasserscheiden bis gegen seine Mündung begleitet.
§. 57. Die Gebirge sind gleichsam das Gerippe, die
stießenden Gewässer das Geäder der Erde. Die Gebirge
senden das fließende Gewässer aus in das niedrige Land,
cs zu befruchten; das Gewässer aber arbeitet ununter¬
brochen an der Erniedrigung der Gebirge, welches wir