Einleitung.
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unterzuordnen. Dazu wird er nicht nur zwangsweise durch die Zollgesetze angehalten, welche die
eine Ware, deren Einsuhr der Gemeinschaft besonders dienlich ist, möglichst ungehindert pas¬
sieren lassen, eine andere aber mit höheren Zöllen belasten, sondern dazu hat ihn auch das Ge¬
fühl nationaler Würde zu nötigen. Der Handel darf nicht auf Kosten berechtigter einheimischer
Erwerbszweige emporblühen und nicht die gesunde Entwicklung der vaterländischen Tätigkeit
durch Selbstsucht beeinträchtigen. Der Händler kann in hervorragendem Maße national da¬
durch wirken, daß er seiner Heimat neue Absatzgebiete gewinnt; in fremden Ländern Pflegt er
der Vorläufer des Kolonisators oder nächst dem Missionar der erste Ansiedler selbst zu sein. In¬
dem er also den Erwerb von Kolonien vorbereitet, dehnt er damit die wirtschaftliche Tätigkeit
des Mutterlandes mit ihrem Gewinn oder Nutzen auf neue Gebiete aus. „Mit diesen Zielen
im Auge wird der nationale Handel zu einem patriotischen." So läuft der Handel Alge¬
riens fast ausschließlich nach Frankreich, und jenes dünnbevölkerte Land nimmt unter den Käufern
französischer Erzeugnisse die vierte Stelle ein. Ähnlich ist das Verhältnis zwischen Indien und
Großbritannien, und in derselben Richtung muß sich der überseeische Handel unserer eigenen
Kolonien entwickeln.
Der Handel hat sich endlich von der wichtigsten Voraussetzung einer erfolgreichen Tätigkeit,
der modernen Geldwirtschaft, eingehende Kenntnis zu verschaffen. Für einen Teil der durch
die Hände des Händlers gehenden Waren wird wiederum durch andere Waren Zahlung geleistet,
für die weitaus größere Masse aber durch Edelmetalle in Barren oder in gemünztem Zustande,
also durch Geld. Das gemünzte Edelmetall wird jetzt von allen Kulturvölkern als Zahlungs¬
mittel benutzt; nur bei unkultivierten wird es ganz oder zum Teil durch andere Zahlungsmittel
(Geldsurrogate) ersetzt (s. S. 881). Eine Einschränkung des Metallgeldbedarfs erfolgt durch die
an Stelle des Geldes gebrauchten Kreditpapiere (Banknoten, Wechsel, Schecks) und die Kredit-
eiurichtungen, welche die gegenseitige Abrechnung von Schuld und Forderung ohne Barzahlung
bewirken (Abrechnungsstellen oder Clearinghäuser, Giro-Einrichtungen s. S. 882).
Die wichtigsten Maße, Gewichte und Wertmesser sind außer den im täglichen Gebrauch
üblichen:
1 Seemeile - 1852,1 engl. Meile — 1609,1 russische Werst — 1067, 1 geographische Meile =
7420 m.
1 Registertonne (Reg.-t, Raummaß bei Seeschiffen) = 2,832 cbm, entsprechend etwa 1^ vor¬
maligen Schiffstonnen zu 1000 kg.
Bushel (engl.-amerikan. Hohlmaß) = 35,21 oder rund für Weizen auf 27,2, Roggen
und Mais 25,4, Gerste 21,8, Hafer 14,5 kg berechnet,
engl. Pfund = 453,6 g, 1 engl. Zentner (ewt) = 50,8 kg, 1 engl. Tonne = 1016 kg.
metrische Tonne (t), Ladetonne bei Schiffen, = 1000kg = 10 metrische oder Doppel¬
zentner (6z) zu 100 kg = 20 Zollzentner zu 50 kg.
• = 0,81,
= 4,20
österr.-ungar. Krone.....= 0,85 j
engl. Pfund Sterling . . . . = 20,40
russischer Rubel.......= 2,ie
holländischer Gulden.....= 1,70
skandinavische (dänische, schwedische,
norwegische) Krone.....= 1,125,
Frank (Frankreich, Schweiz,
Belgien) .........-- 0,8i ,
Milre'is (1000 Reis) = 4,54 oder in Papier 3,eo M, Kurs etwa 1,25 Ji.
Peso Gold (in den Spanisch sprechenden Republiken Amerikas) = 4,05 J6.
Peso Silber (in Ostasien als „mexikanischer Dollar") oder Papier kann dagegen bis unter 2
heruntergehen. (S. S. 881f.: Umlaufsmittel des Handels.)
1 griechische Drachme . .
1 italienische Lira ....
1 spanische Peseta Gold .
1 rumänischer Leu jspr. lej
1 finnische Mark.....
1 amerikanischer Dollar . .
v. Seyblitz, Handbuch. 26. Bearbtg.
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