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den einzelnen Städten und Bürgermeistereien des Krei¬
ses gewählt werden und jährlich zu bestimmten Zeiten
auf die Anordnung des Landrathes zusammentreten, um
durch ihre genaue Ortskenntnis ihre Weisheit und ihren
Gemeinstnn das Beste des Ganzen und Einzelnen mög¬
lichst allseitig zu berathen und zu vertreten»
Eine solche Versammlung von Männern, mit dem
Vertrauen ihrer Mitbürger beehrt, bildet den größeren
(eigentlichen) Landrath, an deren Spitze, als leitendes
Organ, der königliche (einzelne) Landrath steht. Eine
Einrichtung, durch welche der edle Fürst unseres Landes
so weit für das äußere Wohl seines Landes sorgt,
als es ihm möglich ist. Dieselbe ergänzt und vervoll¬
ständigt die Verfassung der einzelnen Gemeinden von
unten herauf, indem sie eine allgemeine und größere Ein¬
heit darstellt. Jeder einzelne Mensch ist Bürger einer
Gemeinde. Diese bildet die erste größere Einheit, deren
Lenker und Organ der Bürgermeister mit dem Gemeinde¬
soder Stadt-) Rath ist. Mehrere Bürgermeistereien ge¬
hören zu einer höher« Einheit, an deren Spitze ein Land¬
rath steht, welchem die Dcputirten der einzelnen Bürger¬
meistereien als berathende Glieder beigegeben sind. Die
Deputirtcn vieler Kreise bilden eine noch höhere Einheit,
die landständische Versammlung, die sich auf Befehl des
Fürsten in bestimmten Zeiten zu einem Landtage versam¬
melt, um durch Rath und That das Wohl des Landes
zu berathen und zu fördern. Auf diese Weise vereini¬
gen sich in unserm Staate monarchische und republika¬
nische Formen mit einander, und nach und nach treten
alle Verhältnisse und Einrichtungen in's Leben, die das
äußere Wohl des Landes ermöglichen und bedingen.
Zur Erreichung regelmäßiger Verwaltung ist eine
Anzahl von Kreisen zu einem größeren Ganzen, zu einem
Regierungsbezirk, vereinigt, welchem eine ganze Regie¬
rung vorgesetzt ist. Die Regierung, welcher der Kreis
Geldern nebst 12 andern Kreisen untergeordnet ist, ist
die Regierung in Düsseldorf. Eine solche Regierung
wacht darüber, daß in allen einzelnen Gemeinden und von
allen Landräthen das Rechte geschieht, und sie ordnet an,
was geschehen soll. Natürlich bedarf es dazu wieder des
Geldes; denn ohne Geld läßt sich in der Welt nichts
«rachen.
Die einzelnen Familienväter sind daher nicht bloß
Glieder ihrer Gemeinde, sondern auch Bewohner eines
Regierungsbezirkes und Bürger des Stagses, und müssen