Object: Die Hauptereignisse der griechischen Geschichte bis zum Tode Alexanders des Großen und der römischen Geschichte bis Augustus (Teil 4)

Die Gracchischen Unruhen. 
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IV. Das Zeitalter der Bürgerkriege (133—31 v. Chr.). 
1. Die Gracchischen Unruhen. 
§ 62. Folgen der Weltherrschaft für die Römer. Infolge der großen 
Eroberungen war Rom der Mittelpunkt des Welthandels geworden; der 
Reichtum der Alten Welt strömte dort zusammen und änderte die soziale 
Schichtung des römischen Volkes. 
Diese zeigte ursprünglich einen Adel, einen Bauernstand, Klienten Stände, 
und Sklaven, änderte sich aber jetzt dadurch, daß eine wohlhabende, 
ja reiche städtische Bevölkerung entstand, die an Zahl der Mitglieder 
und Größe des Besitzes ständig wuchs, daß der freie, wirtschaftlich 
selbständige Bauernstand zurückging und in Rom ein besitzloses Prole¬ 
tariat sich ansammelte, und daß endlich die Masse der Sklaven unerme߬ 
lich zunahm. 
Die Nobilität der seuatorischen Familien betrachtete die Ausübung Nobilität. 
der Ämter und der Herrschaft als ihr ausschließliches Recht und sah da¬ 
her in jedem, der diese Schranke durchbrach, einen unbequemen „homo 
novus“. Sie hatten, um alle der Reihe nach daranzukommen, eine 
Stufenleiter der Ämter festgesetzt, und die Zeitabschnitte, die zwischen zwei 
Ämtern liegen mußten, geregelt (vgl. S. 86). Da sie vom Volke gewählt 
wurden und damit schließlich von ihm abhängig waren, sahen sie sich ge¬ 
nötigt, dem städtischen Proletariat, das in den Komitien den Ausschlag 
gab, zu schmeicheln. Eins der Mittel, seine Gunst zu gewinnen, war die 
glänzende Gestaltung der öffentlichen Spiele, die die Ädilen aus eigener 
Tasche bestreiten mußten. Ihr Glanz steigerte sich so sehr, daß die Be¬ 
streitung der Kosten ganze Vermögen verschlang. Alle Ämter waren un¬ 
besoldete Ehrenämter; daher konnte dieser Verlust nur dadurch ausgeglichen 
werden, daß der Beamte sich in den Provinzen, die er nach Ablauf seines 
Amtsjahres verwaltete, schadlos hielt. Da die Provinzialen alle Streitig¬ 
keiten in Rom zum Austrag bringen mußten, bedurften sie bestimmter 
Patrone im Senate, deren Ansehen durch die Größe der Klientel gesteigert 
wurde. Dagegen hielt sich die Nobilität bis zur Mitte des Jahrhunderts 
von Bestechlichkeit frei. 
Die Ritter, d. h. die reichen Kaufleute, beherrschten jetzt den Welt-RMer. 
Handel und suchten es den alten Familien an Glanz der Lebensführung 
gleichzutun. Um so schwerer ertrugen sie den Ausschluß von den Ehren¬ 
ämtern und empfanden ihre Abhängigkeit vom Senate bei den Pachtungen 
sowie die Kontrolle ihrer Tätigkeit in den Provinzen durch die seuatorischen 
Gerichte und Beamten als ein unleidliches Übel. 
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