fullscreen: Viertehalb Jahrhunderte (Bd. 2, Abth. 2)

veranlaßten inneren Kriege. 
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Bretagne mit einem Heere, ließ sich aber, um den Krieg schnell zu be¬ 
endigen, gern mit der Königin in Unterhandlungen ein, die ihrerseits 
auf Richelieu's Rath sich zur Versöhnung mit ihrem Sohne bereit 
zeigte. Ein neues Abkommen gestattete ihr, indem sie sich von ihren 
bisherigen Anhängern lossagte, die Rückkehr an den Hof, und der König 
versprach, für ihren Rathgeber Richelieu Ln Rom die Cardinalswürde 
zu erbitten. Schon vor Ausbruch der auf diese Weise beendigten Un¬ 
ruhen hatte eine neue Erhebung der Hugenotten gedroht. Die fried¬ 
lichen Eroberungen, welche die katholische Religion zu einer Zeit, wo 
reichliche Erfahrungen über die Bedeutung der kirchlichen Bewegung 
keine Täuschung mehr zuließen, durch erhöhte Thätigkeit ihrer Diener- 
gemacht hatte, waren ein Gegenstand ihres Unwillens geworden, und 
die Vermählung des Königs mit Anna, der Tochter des Königs Phi¬ 
lipp III. von Spanien, die in Frankreich Anna von Oestreich genannt 
wurde/ hatte sie wegen der Richtung, welche die Negierung in Betreff 
ihrer verfolgen würde, höchlich beunruhigt. Schon im Jahre 1618 
hatten sie durch eine in Blois erlassene Verordnung, wodurch die von 
Nantes bestätigt wurde, beschwichtigt werden müssen. Als der König 
zum zweiten Male mit seiner Mutter ausgesöhnt war, wurden sie von 
Neuem aufgeregt durch den Befehl, in Bearn das der katholischen 
Kirche entfremdete Gut, wie es schon durch die Verordnung von Nantes 
gefordert war, zu erstatten. Es war vergebens, daß der König ihre 
Versammlungen verbot. Sie theilten die Gegenden, in welchen sie die 
Oberhand hatten, in Bezirke, ernannten für dieselben Beamte und Be¬ 
fehlshaber und bereiteten offenen Widerstand. Die Durchführung des 
das Kirchengut in Bearn betreffenden Befehles brachte den Aufstand 
zum Ausbruch. Luynes führte im Jahre 1620 ein Heer, das der König 
begleitete, nach dem Süden. Ein zweijähriger Krieg, während dessen 
Luynes starb, wurde im Jahre 1622 durch den Frieden zu Montpellier 
beendigt, der im Wesentlichen eine neue Bestätigung der Verordnung 
von Nantes erhielt. Die Macht der Hugenotten gänzlich zu brechen, 
blieb dem Manne aufbehalten, in dessen Hände bald die Zügel der 
Regierung kamen. Die Königin Maria, die nach Luynes' Tode allein 
ihrem Sohne zur Seite stand und, von Richelieu geleitet, das neu er¬ 
worbene Ansehn durch Mäßigung in dessen Gebrauch behauptete, suchte 
ihre neue Stellung noch mehr dadurch zu befestigen, daß sie ihren 
Günstling, der im Jahre 1622 wirklich zum Cardinal ernannt worden 
war, in den Staatsrath brachte. Zwar widersetzte sich der König aus 
Furcht vor des Cardinals Geistesüberlegenheit, aber durch das Ab¬ 
kommen, daß dieser ohne Einmischung in die Geschäfte nur auf Befragen 
seinen Rath ertheilen sollte, sah die Königin ihren Wunsch erfüllt. Als 
Richelieu im Jahre 1624 in den Staatsrath eingeführt war, konnte
	        
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