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Anhang
I. Die Uhemprsvm) und noch ein Dlick ans das
Königreich Preußen.*)
36 i. Von der Verwaltung des Staates und
der Provinz.
1.
- Wenn ein so großes Reich, wie das preußische Königreich, wohl
regiert werden soll, so sind viele tüchtige Beamte nöthig, die in des
Königs Namen die Regierungsgeschäfte besorgen und stets zuzusehen
haben, wo etwas fehlt und wo zu ändern und zu bessern ist. Die
obersten Räthe unsers Königs, die Minister, wohnen in der Haupt¬
stadt Berlin. Jeder derselben hat über einen besondern Zweig der
Staatsverwaltung die Aufsicht zu führen. Der eine verwaltet die
Finanzen oder Staatsg elder,^die Einnahmen und Ausgaben,
und heißt darum Finanzminister,- der andere sucht alle Vertheidigungs¬
mittel ves Staates, das ganze Kriegs w e s en in seinem guten Zu¬
stande zu erhalten; ein dritter wendet seine Sorgfalt auf Handel
und Gewerbe und hat auch das Postwesen unter sich; ein vierter,
der Justizminister, hält eine gute Rechtspflege im Lande aufrecht.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal¬
angel e g en h eil e n beaufsichtigt alle Anstalten, die für die geistige
Bildung und leibliche Pflege in unserm Staate getroffen sind; für
viele Angelegenheiten der evangelischen Landeskirche steht ihm jedoch
der Ob erkirchenrath zur Seite. Der Minister des Innern sorgt
für Alles, was die Wohlfahrt und Sicherheit der Staatsbürger be¬
trifft; der Minister/der auswärtigen Angelegenheiten führt die
Verhandlungen mit den auswärtigen Mächten; der Minister für die
landwirthfchaftlichen Angelegenheiten sucht den so wich¬
tigen Landbau zu fördern und zu heben. Alle Minister zusammenge¬
nommen bilden das Staatsministerium, an deffen Spitze der
Ministerpräsident steht.
*) S. Nr. 266.