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te man nicht, mithin fand auch keine Trauung, 
d. h. keine mit einer moralischen Ermahnung be¬ 
gleitete feierliche Verpflichtung auf göttliche Ge¬ 
setze Statt. Priester aber wurden allerdings bey 
vorzüglich feierlichen Gelegenheiten mir zur Hoch¬ 
zeit gezogen, wo sie ein Opfer verrichteten, und 
einen gewissen Kuchen durchschnitten, von wel, 
chem beide Verlobte essen mußten. Eine zweite 
Arr der Heirathöschlleßung war die, daß der 
Bräutigam dem Brautvater einige Geldstücke 
übergab, wovon die Braut eins auf den Kopf, 
und eins auf den Fuß legte. Beide nahm sie, 
nach geendigter Ceremonie wieder in die Hand, 
und warf eins auf den häuslichen Opferheerd, 
das andere, wenn sie auöging, auf den nächsten 
öffentlichen Altar» 
Noch gab es, besonders in den niedern 
Ständen, eine Art von Laufehen, die ohne wei¬ 
tere Einsegnung schon gesetzliche Gültigkeit hat¬ 
ten, wenn sich die Frau bey dem Manne ein 
ganzes Jahr aufgehalren hatte, ohne sich drey 
Nachte von ihm zu entfernen. Unter Sklaven 
fand gar keine gesetzliche Ehe Statt. 
Noch im väterlichen Hause opferte die Braut 
der Zuno ein Schaf, dein sogleich bey der Schlach¬ 
tung die Galle ausgerissen wurde, eine sinnbild¬ 
liche Erinnerung an die ersten Tugenden ei¬ 
ner guten Ehefrau, Nachgiebigkeit und Sanft- 
muth. Gegen Abend ging der Bräutigam nebst
	        
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