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Zweite Abtheilung.
Nach einigen Wochen erst meldete sich eine arme Magd dazu.
Sie hatte Freude, als sie das Tuch wieder sah, und wollte Au¬
gusten einen Grpschen geben. Nein, sagte das ehrliche Mädchen,
das Tuch muß ich ohne Geld zurückgeben, es gehört dem, der es
verloren hat, und von dieser armen Magd nehme ich vollends
keine Vergeltung an.
Da freuten sich die Magd und Augustens Eltern über die
gute Gesinnung dieses Kindes.
Ihre Schwester Susanne meinte aber, sie hätte das Tuch
nicht zurück gegeben. Da sagte die Mutter: Als du dein Messer
verloren hattest, war es dir nicht sehr lieb, daß es Nachbars Do¬
rothee wieder brachte?
Das Gefundene verhehlen, ist so schleckt als wenn wir stehlen.
§, 8. Beschädige nichts vorsätzlich.
22 Wenn Hermann in einen Garten oder zu andern Menschen
mitgenommen wurde, so konnten sich seine Eltern auf ihn verlas¬
sen. Ohne Erlaubniß rührte er von fremden Sachen nichts an.
Daher wurde er auch überall freundlich willkommen geheißen.
Ganz anders machte es Gotthold. Kam er in einen Garten,
so zupfte er überall Blumen und Blätter ab, zog mit einem Stäb¬
chen in glatten Sandwegen herum, oder schob auch wol Häuf¬
chen Sand zusammen, so daß die Gartenarbeiter immer neue Ar¬
beit fanden, wo er gewesen war. Auch schnitzelte er mit seinem
kleinen Messer an Bäumen, und es kam bald so weit, daß er in
keinen Garten mehr durfte, und einige Mal derb gezüchtigt wurde.
In den Wohnungen machte er es nickt viel besser. Er bemalte
mit dem Bleistifte, den er bei sich führte, Thüren, Wände, Tische,
Bücher, oder kritzelte mit seinem Messer an den Stühlen und auf
den Dielen.
Was war die Folge? Er wurde auf die Finger geklopft,
Messer und Bleistift wurden ihm weggenommen und er wurde'
behandelt, wie es ein solches unartiges Kind verdient.
Willst du Liebe dir erwerben,
Mußt du schonen, nichts verderben.