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durch gute Gesetze und weise Einrichtungen immer einer für
den andern lebt und arbeitet, das Beste und das wahre Glück
der Gesellschaft allgemein befördert und verbreitet werde.
Das Lesebuch muß daher den Nutzen der menschlichen Gesell¬
schaft kennen lehren, und durch klare Auseinandersetzung des
Nutzens, den die Schule, das Lesen, Schreiben, Rechnen,
der Religionsunterricht und so viele andere Anstalten ge¬
währen, Liebe zu den weisen Einrichtungen des Staates und
Achtung gegen das Staatsoberhaupt und dessen Stellver¬
treter einstoßen.
2) Es darf aus der Natur-, Himmels-, Erd- und
Menschenkunde nicht einzelne Gegenstände herausheben, und
diese besonders behandeln. Solche magern und zusammen¬
hangslosen Einzelheiten können nie eine gründliche Einsicht,
sondern höchstens nur eine oberflächliche Kenntniß der weisen
Einrichtung der Welt hervorbringen. Auch sind die meisten
Lehrer beim Gebrauche solcher Bruchstücke in die unange¬
nehme Nothwendigkeit versetzt, entweder größere und kost¬
spielige Werke nachzulesen, um die Lücken auszufüllen, oder
bei dessen Unterlassung mit ihren Schülern auf halbem Wege
stehen zu bleiben. Das Lesebuch muß daher, so weit es sein
Zweck erfordert, jeden der hieher gehörigen Gegenstände so
umfassend darstellen, daß der Lehrer keines weitern Hülfs¬
mittels mehr bedarf, und dass die Leser dadurch in den Stand
gesetzt werden, sich selbst und ihr großes Wohnhaus, die
Erde, mit den göttlichen und menschlichen Einrichtungen
gründlich kennen zu lernen, und dadurch zur Liebe und An-
bethung des allmächtigen, weisen und gütigen Urhebers der
Natur immer mehr emporgehoben zu werden.