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2. (Der Jülich-Klevische Erbfolgestreit.) Als 1609 der letzte 
He^og von Jülich, Kleve und Berg kinderlos starb, erhoben zwei prote¬ 
stantische Fürsten, der Kurfürst Johann Sigismund von Branden- 
bürg und der Pfalzgras Philipp Ludwig von Neuburg, auf Grund 
ihrer Verwandtschaft mit Schwestern des verstorbenen Herzogs Anspruch auf 
das Land. Der Kaiser suchte der Besitznahme der erledigten Gebiete durch 
protestantische Fürsten entgegenzutreten. Darauf versprachen die Union und 
König Heinrich IV. von Frankreich den Erben Unterstützung gegen den 
Kaiser, der seinerseits Spanien und die Liga hinter sich hatte. Die Ermor- 
dung Heinrichs IV. (1610) verhinderte den Ausbruch des Krieges. 
Später (1614) trat der Sohn Philipp Ludwigs, der Pfalzgraf Wolf gang 
Wilhelm von Neuburg (a. d. Donau) zur katholischen Kirche über, während der 
Kurfürst von Brandenburg für sich und sein Hans das reformierte Bekenntnis 
annahm (fein Land beharrte bei der lutherischen Lehre). Das streitige Land 
wurde zwischen Pfalz-Neuburg und Brandenburg geteilt (endgültig erst 1666)- 
Brandenburg erhielt Kleve, Mark und Ravensburg; an Pfalz-Neuburg 
fiel Jülich und Berg. So wurde für fast 200 Jahre (bis 1806) eine wittelsbachifche 
Nebenherrschaft am Niederrhein (mit der Hauptstadt Düffeldorf) begründet, während 
zugleich Brandenburg feit dieser Zeit im deutschen Westen Fuß faßte (fast gleich- 
zeitig auch im äußersten Osten durch die Vereinigung Ostpreußens mit Branden- 
bürg 1618). 
3. (Beginn der Wirren in den habsburgischen Erblanden.) 
Auch in den seit Ferdinands I. Tod geteilten Erblanden des Hauses 
Habsburg konnte Kaiser Rudolf II. sein Ansehen nicht ausrecht erhalten. 
Er mußte seinem Bruder Matthias Ungarn, Mähren und Österreich 
uberlassen; um sich Böhmen zu erhalten, bewilligte er den protestantischen 
(utraquistischen Ständen dieses Landes im Jahre 1609 im „Majestäts¬ 
brief" Religionsfreiheit. Rudolf starb, von seinem Bruder schließlich doch 
aus der Regierung Böhmens verdrängt, ohne Ansehen (1612). Aber auch 
Matthias vermochte, zur Herrschaft gelangt, nichts zur Milderung der 
scharfen Gegensätze im Reiche und in den habsburgischen Landen. Indem er 
mit Zustimmung seiner kinderlosen Brüder die Nachfolge in dem gesamten 
Hausbesitz seinem eifrig katholischen Vetter Ferdinand von Steiermark 
übertrug, vermehrte er die Mißstimmung der für ihre Religion besorgten 
Böhmen. 
Der Majestätsbrief räumte den drei Ständen der Herren, Ritter und 
königlichen Städte freie Religionsübung ein „sowohl denen snb una als denen 
sub utraque"; desgleichen das Recht, Kirchen und Schuten aufzurichten. Auch den 
Untertanen der „königlichen Güter" wurde nachträglich das nämliche Recht 
zuerkannt; zu den letzteren rechneten die Utraquiften aber auch die geistlichen 
Herrschaften.
	        
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