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und eine bessere und dauerhaftere Druckerschwärze. Besonders aber erfand er¬
den Guß der Lettern. Durch ihn wurde Gutenbergs Erfindung weiter ge¬
führt und vollendet. Das erste größere Werk, das aus Gutenbergs Druckerei
hervorging, war eine lateinische Bibel in drei Bänden, wahrscheinlich im Jahr
1456 vollendet. Ein Psalter, den die Bibliothek zu Stuttgart besitzt, ist im
Jahr 1457 gedruckt, und zwar ausgezeichnet schön. Faust reiste dann im
Lande umher und verkaufte seine Bibeln, das Stück um hundert Gulden; und
alle Welt erstaunte über den unerhört billigen Preis. Die Mönche aber, die
nun nichts mehr mit Abschreiben verdienten, erstaunten am meisten, und
wußten sich am Ende vor Grimm nicht anders zu helfen, als daß sie zum
Volke sagten: „Faust stehe mit dem Teufel im Bunde, und die rothen Buch¬
staben auf den Titelblättern seien mit Menschenblut gefärbt!" Doch laßt die
Mönche reden! Wir wollen unserem Gott herzlich danken „für das höchste
und letzte Geschenk" (wie Luther sich ausdrückt), „durch welches Gott die Sache
des Evangelii forttreibt", und das Wort, das uns unterweisen kann zur Selig¬
keit, auch in die Hütten der Armen bringt. Gutenberg, der Erfinder, mußte
später seine Druckerei aus Noth verkaufen, und starb arm, nachdem er die Welt
bereichert, im Jahr 1467.
In der neueren Zeit sind in dieser Kunst, welche so wichtig für die
Bildung der Völker geworden ist, wesentliche Verbesserungen angebracht
worden. Man hat Druckerpressen, die mit Hülfe der Dampfkraft in einer
Stunde 4000 Bogen drucken. Ja in Nordamerika soll im Jahr 1853 eine
Schnellpresse erfunden worden sein, welche in einer Stunde 30,000 Zeitungs¬
blätter liefert.
156. Württemberg unter den Grasen.
Vom dreizehnten bis fünfzehnten Jahrhundert.
Die Landeseinwohner zerfielen in die vier Klassen: Geistlichkeit, Adel, Bürger
und Bauern. Die eigentlichen Bauern, mit eigenem Grund und Boden, hatten z. B.
über Mangel an Nechtsschntz zu klagen; aber sie erlangten zweierlei, was in manchen
andern Ländern den Bauern erst später oder gar nicht zu Theil wurde: das Recht,
die großen Höfe zu theilen, und Antheil an den landständischcn Berathungen. Die
Leibeigenen, d. h. solche Bauern, die nicht eigenen Grund und Boden besaßen, ge¬
hörten mit Leib und Gut ihrem Herrn und mußten mancherlei Frohndlenste leisten
und Abgaben aller Art bezahlen. Ihr Herr durfte sie verschenken, vertauschen und
verkaufen.
Nicht gering war im Lande die Zahl der Juden. Durch ihre Betriebsamkeit
wurden sie reich. Aber zuweilen geschah es, daß ein Kaiser einem Landes Herrn
den Gefallen that und ihn von allen Judenschnlden freisprach. Das Volk schrieb
allerlei Unglück, wie Mißwachs, Hagel, Brand, den Inden zu und mißhandelte sie
aufs härteste. Sie wohnten in den Städten gemeiniglich abgesondert; daher rührt
noch an manchen Orten der Name Judengasse.
An der Spitze der Verwaltung des Landes stand die sogenannte Kanzlei. Das
oberste Gericht war ursprünglich das Landgericht zu Cannstatt, das unter freiem
Himmel gehalten wurde. Mehr nach Herkommen und Gewohnheit, als nach einem