156 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preußisch-deutschen Geschichte.
Das Königreich Preußen wurde (1822) in die acht Provinzen:
Preußen, Pommern, Brandenburg, Sachsen, Posen, Schlesien, Westfalen
und die Rheinprovinz eingeteilt, diese wiederum in Regierungsbezirke und
Kreise, von denen nur die größeren Städte ausgenommen sind. An der
Spitze der Kreise stehen Landräte, der Regierungsbezirke die Regiernngs-,
der Provinzen die Oberpräsidenten. Sie waren dem Ministerium unter-
geordnet.
Ausgezeichnet war die Fiuauzverwaltuug. Obwohl die Schulden
sich nach dem Kriege auf über 200 Millionen Taler beliefen, fo waren
doch schon nach fünf Jahren dank der strengsten Sparsamkeit im Heere
und in der Verwaltung die Finanzen in leidlicher Ordnung (Einführung
der Klaffeusteuer, Beseitigung der Binnenzölle). Der Handel und Ver-
kehr hob sich, begünstigt durch die neuen Erfindungen der Dampfmaschine
(Eisenbahnen und Dampfschiffe) und des Telegraphen.
Dem öffentlichen Unterrichte wurde unter Altenstein (1818—1840)
große Aufmerksamkeit geschenkt, und für ihn ein besonderes Ministerium
(bis 1911 außer für geistliche auch für Medizinalangelegenheiten) gebildet.
Die Universität zu Bonn wurde neugeschaffen, in vielen Städten wurden
Gymnasien errichtet, und die allgemeine Schulpflicht durch Erlaß von
1825 in Stadt und Land überall durchgeführt. — Im Jahre 1817, dem
Jubiläumsjahre der Reformation, wurden die lutherische und
die reformierte Kirche als evangelische Kirche des Königreichs Preußen
vereinigt (Union). (S. knnstgesch. Anhang Nr. 58. 60. 64. 65. 66. 67.)
Das Konkordat von 1821 regelte die kirchlichen Verhältnisse der Katho-
lifen in Preußen (zwei Erzbistümer: Köln und Posen-Gnesen, zwei exemte
Bistümer: Breslau und Ermeland).
§ 93. Der Zollverein. Nach den Freiheitskriegen wendeten die Re-
gierungen der meisten deutschen Bundesstaaten der materiellen Wohlfahrt
ihrer Untertanen große Fürsorge zu. Der Bau von Chausseen wurde
mit Eifer betrieben, und zwischen den großen Städten eine regelmäßige Ver-
bindnng durch Eilwagen geschaffen. In Preußen verfolgte damals die
Zoll- und Handelspolitik vornehmlich drei Aufgaben: 1. das einheimische
Gewerbe gegen den Mitbewerb des Auslandes, besonders Englands, das
unter der Kontinentalsperre gelitten hatte, zu schützen; 2. in der gesamten
Monarchie durch Befreiung des inneren Verkehrs eine lebendigere Jnter-
essengemeinschaft zu begründen, 3. dem Staate neue Einnahmequellen zu
erschließen. Daher erhob man nach Aufhebung der Binnenzölle einen
mäßigen Schutzzoll an der Grenze (seit 1818); es mußten bei der geo-
graphischen Lage der Provinzen zwei getrennte Zollgebiete im Westen und
Osten gebildet werden, deren Verwaltung zu kostspielig war. Es galt
also, die benachbarten Staaten zum wirtschaftlichen Anschluß an Preußen
zu bewegen. Die Furcht vor politischer Einbuße hielt zunächst die größeren
Bundesstaaten vom Beitritt zurück. Zuerst schloß 1828 Hessen-D armstadt
einen Zollvertrag mit Preußen ab, während sich daneben ein mittel-