Der Staat der Spartaner.
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Tisch- und Zeltgenossenschast an. Mit seinen Kameraden speiste er, nicht
bei seiner Gattin; die Speisen waren einfach, die schwarze Suppe das
Hauptgericht; jeder steuerte zu der gemeinsamen Mahlzeit von dem Ertrage
seines Gutes oder von der Jagdbeute etwas bei. Der Tag verlief vor-
wiegend in kriegerischen Übungen und Jagdzügen; erst die Greise, die
sich des höchsten Ansehens erfreuten, wurden davon entbunden. Im Kriege
wurde unbedingte Tapferkeit von jedem gefordert. Wer floh, wer den
Schild verlor, wer auf dem Rücken anstatt auf der Brust die Wunde trug,
galt für einen ehrlosen Mann. Mit dem Schilde oder auf dem Schilde,
als Sieger oder tot, sollte der spartanische Krieger heimkehren.
Die Verfassung der Spartaner unterschied sich schon dadurch von
den anderer Staaten, daß zwei Könige an der Spitze des Staates standen.
Diese genossen mancherlei Ehren: ihr Krongut war größer als die Güter
anderer Spartiaten, sie erhielten bei den gemeinsamen Mahlzeiten, an
denen auch sie gewöhnlich teilnahmen, eine doppelte Portion und einen
besonders großen Anteil an der Kriegsbeute. Im Felde führten sie das
Heer an, und als höchste Priester des Volkes verrichteten sie gewisse Opfer.
Aber im übrigen war ihre Macht beschränkt durch den Staatsrat, der aus
28 über 60 Jahre alten Männern bestand und Gerusia, d. h. Rat der
Alten, hieß. Dieser Staatsrat, in dem die Könige den Vorsitz führten,
leitete das ganze Staatswesen. Wenn wichtige Dinge, Krieg und Frieden,
Verträge, Gesetze zur Beratung standen oder Beamte gewählt werden
mußten, so trat die Volksversammlung zusammen; sie wurde zur Zeit
des Vollmondes berufen; an ihr konnten alle Spartiaten teilnehmen.
Eine besondere Stellung im Staatswesen nahmen die fünf jährlich
neugewählten Ephören, d. h. Aufseher, ein. Ihnen besonders fiel die Ephoren.
Aufgabe zu, die überlieferte Sitte und Zucht aufrecht zu erhalten und
jeden Verstoß dagegen zu ahnden. Darum besaßen sie ein Aufsichtsrecht
über das gesamte Staats- und Privatleben. Im Laufe der Zeit wurden
sie immer mächtiger und vermochten selbst die Könige vor ihr Gericht zu
ziehen. Auch dadurch suchte man die Eigenart des spartanischen Staats-
wesens zu erhalten, daß man den Verkehr mit dem Auslande möglichst ffÄngm.
erschwerte. Fremde, die sich in Sparta aufhielten, wurden oft plötzlich
ausgewiesen, den Spartanern das Reisen im Auslande verboten. Als
Geld dienten in Lacedämon eiserne Münzen; Gold- und Silbergeld war
verboten.
Als die Bevölkerung Spartas wuchs, galt es mehr Grund und Gerungen
Boden zu schaffen. Das fruchtbare westliche Nachbarland Messenien
wurde unterjocht. Ein Teil der Messenier wanderte nach Sizilien und