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wo uni) wann der Brief geschrieben ist. Die Aufschrift
bezeichnet die Person und den Ort, an welche und wohin der
Brief gelangen soll. Dem Namen des Empfängers wird der
Titel, und dem Ortsnamen, wenn er nicht allbekannt oder
wenn ec sehr weit entlegen ist, der Name der nachstgelegenen
bedeutenden Stadt oder des Landes beigefügt. •— Der In¬
halt eines Briefs kann sehr verschiedener Art seyn. Es
giebt so viele Arten von Briefen als Absichten, um welcher wil¬
len man schreibt. Die gewöhnlichsten sind Freundschafts¬
und Geschäftsbriefe. Beide Gattungen müssen die oben
angegebenen Eigenschaften einer guten Schreibart in hohem
Grade besitzen; die Freundschaftsbriefe jedoch müssen sich vor¬
züglich durch Natürlichkeit und die Geschäftsbriefe durch Deut¬
lichkeit, Bestimmtheit und Kürze auszeichnen.
Nächst den Briefen kommen Quittungen, Schuldscheine,
Eontracte, Anweisungen, Zeugnisse und Berichte im täglichen
Verkehr am häufigsten vor. Sie haben größtentheils eine fest¬
bestimmte oder doch allgemein angenommene Form, von wel¬
cher man um so weniger abweichen darf, je wichtiger der darin
behandelte Gegenstand ist. Eine Quittung ist eine schrift¬
liche Erklärung über den richtigen Empfang einer Geldsumme
oder sonst einer Sache. Auch der Schuldschein ist eine
schriftliche Erklärung, worin man die Verbindlichkeit zur Wie¬
dererstattung einer unter gewissen Bedingungen empfangenen
Summe oder Sache anerkennt. Sowohl bei der Quittung
als bei'm Schuldschein muß der Gegenstand, der Name des
Bezahlers oder Darleihers, Ort und Zeit deutlich und bestimmt
angegeben werden; auch darf die Namensunterschrift nicht feh¬
len. Der Contract ist eine gegenseitige Erklärung zweier
oder mehrerer Personen über gewisse Leistungen und Verhält¬
nisse. Die bekanntesten sind der Kauf-, Pacht- und Mieth-
contract. In ihnen müssen die Namen der Eontrahenten, der
Gegenstand der Verhandlung, die Zeit der Gültigkeit und die
übrigen Bedingungen deutlich und bestimmt ausgedrückt und
am Schlüsse die Unterschriften aller Theilnehmer und der Ort
der Ausfertigung beigefügt werden. Die Anweisung ist
ebenfalls eine schriftliche Erklärung, wodurch das Recht einer
Schuldforderung ganz oder zum Theil an einen Dritten abge¬
treten und der Schuldner angewiesen wird, an diesen zu zahlen.
Das Zeugniß (Attestat) ist eine schriftliche Bescheinigung
über einen Thatbestand oder über den Aufenthalt und das
Verhalten einer Person an einem gewissen Orte oder unter ge¬
wissen Verhältnissen. Die gewöhnlichste Art ist das Dien st-
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