Full text: Vollständiges Lehr- und Lesebuch für die oberen Klassen katholischer Volksschulen

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95. Behandlung der Verstorbenen. 
1. Der Verblichene ist von dem Augenblick der letzten 
Lebensäußerung an wenigstens acht Stunden lang 
auf dem Sterbelager ruhig liegen zu lassen. Der hier 
und da übliche Gebrauch, dem kaum Erblaßten das Kissen 
unter dem Kopfe wegzuziehen, ihm Nase und Mund zu¬ 
zubinden, das Geficht zu bedecken, Brust und Unterleib zu 
beschweren, ist höchst verwerflich und daher zu unterlassen, 
weil hierdurch ein etwa Scheintodter natürlicher und be¬ 
greiflicher Weise nur zu sehr dem wirklichen Tode ausge¬ 
setzt wird. 
2. Erst nach Verlauf von acht Stunden von dem Augen¬ 
blicke der letzten Lebensäußerung an ist der Verblichene mit 
Vorsicht aus dem Sterbebette in das etwa bestehende Lei¬ 
chenhaus, oder an einen mit reiner Luft versehenen, wo 
möglich im Winter erwärmten Ort zu bringen und daselbst 
auf einem den Umständen angemessenen Lager, mit dem 
Kopf etwas erhaben und dem Körper bedeckt, bis zur Beer¬ 
digung aufzubewahren. Tritt bei heißer Witterung, oder 
nach hitzigen, zumal ansteckenden Krankheiten die Verwe¬ 
sung sehr schnell ein, so darf schon nach Verlauf jener acht 
Stunden, bei ansteckenden Krankheiten mit schnellen Ver¬ 
wesungs-Zeichen auch wohl noch früher die Leiche in den 
Sarg gelegt werden. Außerdem aber soll damit noch zwölf 
Stunden gewartet, der Sarg jedoch in keinem Falle eher, 
als bis die Leiche zu Grabe gebracht werden soll, bedeckt 
werden. 
3. Die^ Beerdigung soll in der Regel erst nach Ablauf 
von zwei und siebenzig Stunden von dem Zeitpunkte des 
Ablebens an stattfinden, ausnahmsweise früher bei schnell 
eintretender Fäulniß einer Leiche oder bei ansteckenden Krank¬ 
heiten. 
4. Man hält gewöhnlich einen Menschen für todt, wenn 
9) Hände, Füße, das Gesicht und die ganze Oberfläche des 
Leibes kalt sind; b) das'Athmen, der Herz- und Pulsschlag 
aufgehört haben; e) das Gesicht blaß und eingefallen, die 
Augen gebrochen sind; 6) wenn Leichengeruch vorhanden ist 
und sogenannte Todtenflecken entstehen.
	        
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