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nach D zu; dann kann nach und nach seine der Erde zugekehrte Seite von
der Sonne zur Hälfte erleuchtet und so von uns gesehen werden. Dies
nennen wir das erste Viertel. Diese der Erde zugewandte Seite wird,
wenn er weiter nach C. rückt, immer heller, bis sie in 6. ganz erleuchtet
ist und sich auch uns ganz erleuchtet darstellt. Dann haben wir V o l l-
mond; der Mond steht der Sonne gegenüber und die Erde zwischen ihm
und der Sonne. Je weiter er von jetzt an fortrückt, desto mehr nimmt die
Erleuchtung seiner der Erde zugekehrten Seite wieder ub. Wenn er hier¬
auf in B. ankommt: so ist dieselbe nur noch zur Hälfte hell. Dies nennt
man das letzte Viertel. Hierauf kehrt er wieder zu der Stellung nach
A. zurück. — Auf diesem Lichtwechsel des Mondes, welcher ungefähr alle
7 Tage eintritt, beruht die Eintheilung der Zeit in Wochen. Der Lauf
des Mondes um die Erde dauert 27 V« Tag; da aber die Erde selbst sich
auf ihrer Bahn um die Sonne fortbewegt: so braucht der Mond 29^2
Tag, um die Erde wieder auf ihrem Wege um die Sonne einzuholen. Im
bürgerlichen Jahre gibt es etwa 13 solcher Mondlägfe. Wollte man aber
— wie dies noch jetzt manche morgenländische Völker thun — das Jahr
nach 12 solchen Mondläufen bestimmen: so hätte dasselbe etwa 354 Tage
und hieße ein Mondjahr, zum Unterschiede vom Sonnenjahre, wel¬
ches streng nach dem Umläufe der Erde um die Sonne berechnet wird. Das
bürgerliche Jahr wird in 12 Monate eingetheilt: Januar zu 31 T.,
Februar zu 28, im Schaltjahre zu 29 T., März 31 T., April 30 T.,
Mai 31 T., Junius 30 £., Julius 31 T., August 31 T., September 30
T., October 31 T., November 30 T. und Deceinber 31 T. Die Namen
kommen von den Römern her; man könnte auch passendere deutsche neh¬
men: 1) Wintermonat. 2) Hornung. 3) Frühlingsmonat. 4) Ostermo¬
nat, 5) Wonnemonat. 6) Brachmonat. 7) Heumonat. 8) Erntemonat.
9) Herbstmonat. 10. Weinmonat. 11) Windmonat. 12) Christmonat.
Wir zählen die bürgerlichen Jahre von demjenigen Jahre an, in welchem
Jesus Christus geboren worden ist. •— Nach dem Laufe des Mondes wird
auch die Feier des Osterfestes bestimmt. Dasselbe fällt närnlich stets auf
den ersten Sonntag nach dem ersten Vollmonde, welcher auf die Frühlings¬
nachtgleiche folgt. Demnach kann dieses Fest nicht immer an demselben
Tage des bürgerlichen Jahres begangen werden, (aber nie vor dem 22.
März, nie nach dem 25. April), und es heißt deswegen ein bewegliches
Fest. 'Nach dem Osterfeste richten sich die ihm vorangehenden Fastensonn¬
tage, der Gründonnerstag, der Eharfreitag, das den 40. Tag nach Ostern
eintretende Himmelfahrtsfest, das den 50. Tag wtch Ostern fallende Pfingst¬
fest und das Trinitatisfest. Fällt das Osterfest zeitig: so gibt es wenige
Sonntage nach dem Feste der Erscheinung (mindestens 1) und mehr Tri¬
nitatissonntage (höchstens 27); fällt es später: so gibt es mehr Sonntage
nach dem Erscheinungsfeste (höchstens 6) und weniger Trinitatissonntage,
(mindestens 23). Die übrigen Feste, wie: das Weihnachtsfest den 25.
December, das Fest des bürgerlichen Neujahrs am 1. Januar, das Erschei-