Full text: Geschichte des Altertums (Teil 1)

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Römische Geschichte. Vierte Periode (31 v. Chr. bis 395 n. Chr.). 
122. 
128, 
2. Allgemeine Kultur. 
So trat auch ein Verfall der allgemeinen Kultur ein. Die 
Yolkszahl sank erschreckend, zuerst in Italien, und hier wieder 
verödete zunächst das platte Land; eine Pest beförderte noch den 
schon seit langem eingetretenen Rückgang der Bevölkerung. Die 
Landwirtschaft wie alle anderen Zweige der Yolkswirtschaft 
verfielen. Immer mehr sank die Steuerkraft, steigerte sich der 
Steuerdruck. Eine beispiellose Münzverschlechterung beweist die 
Zerrüttung der Yolkswirtschaft. 
Ihr entsprach der Rückgang der geistigen Kultur, besonders 
der Literatur. Nur die Baukunst leistete noch Bedeutendes; das 
beweisen die Thermen des Caracalla und die Porta Nigra in Trier. 
Im übrigen machte sich in der Not der Zeit auch im Heidentum 
ein stärkeres und tieferes religiöses Bedürfnis geltend, trat das 
auf das Jenseits, das Leben nach dem Tode gerichtete Nachdenken 
in den Vordergrund und schuf in der römischen Welt einen 
geistigen Zustand, der den schließlichen Sieg des Christentums 
verbürgte. 
Y. Letzter Kraftaufschwung des Reiches (284-—395). 
1. Die Verfassung Diokletians. 
Der von den Truppen zum Kaiser erhobene dalmatische Bauern¬ 
sohn Diokletian (284 — 305) suchte noch einmal dem Reiche auf¬ 
zuhelfen durch Erlaß einer neuen Verfassung. Es sollten stets 
regieren zwei Oberkaiser (Augusti) und zwei Unterkaiser (Cäsaren), 
und diese sollten die Nachfolger jener beim Aufhören ihrer Regie¬ 
rung werden. Die Verfassung wurde unumschränkt monarchisch; 
der Senat führte nur ein Scheindasein. Der Kaiser nannte sich 
Pomipns (Herr), nahm da.s Diadem an und umgab sich mit höfischen 
Gebräuchen und einer zahlreichen Beamtenschaft nach orientalischer 
Art. Das Reich zerfiel in Präjektnreji und Diözesen; alle 
landschaftlichen oder provinziellen Besonderheiten wurden be¬ 
seitigt. Zur Unterhaltung des — bedeutend vermehrten — 
H eeres und zur Besoldung der Beamten wurden neue Steuern 
nötig, unter deren Druck die ganze Bevölkerung seufzte. Es kam 
der Grundsatz auf, daß alles öffentliche Eigentum dem kaiserlichen 
Fiskus gehöre, und der Unterschied zwischen Staatseigentum und
	        
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