fullscreen: Lernbuch der Staatsbürgerkunde

Deutsches Reich. 
Bundesrat. 
Preußen. 
König. 
s) Ehren(verleihungs)hoheit. 
Er verleiht Titel, Standeserhöhnn- 
gen und Orden. 
a) Unverletzlichkeit. 
Er ist unverletzlich; Angriffe gegen 
ihn werden als Majestätsverbrechen 
hart bestraft, 
d) Unverantwortlichkeit. 
1. Politisch. Er kann nicht zur Ver¬ 
antwortung gezogen werden; die 
Minister übernehmen diese durch 
Gegenzeichnung. 
2. Strafrechtlich. 
Er ist nur privatrechtlich dem 
Strafgesetz unterstellt. 
a) Titel, Ehren. 
König von Preußen, von Gottes 
Gnaden, Majestät, Wappen, Abzeichen, 
(Krone, Schwert, Reichsapfel, Zepter), 
Hofstaat, Fürbitte im Kirchengebet, 
Landestrauer. 
Kaiser. 
e) Er verleiht Titel. e) 
3. Majestätsrechte. 
1. Sonveränitätsrechte. 
a) Steht nicht in der Verfassung, gilt a) 
aber natürlich auch für den Kaiser. 
d) wie bei a. b) 
2. Ehrenrechte. 
a) 1. „Deutscher Kaiser" (nicht Kaiser a) 
von Deutschland); Majestät, Kaiser¬ 
krone, Wappen, Standarte. 
2. „Präsidium des Bundes". 
Diese Bezeichnung ist irreführend. 
(Rücksicht auf die Fürsten).
	        
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