fullscreen: Griechische und römische Geschichte (H. 1)

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I. Die Griechen. 
§5 
3. Das Leben, a) Allgemeines. Das eroberte Land war, ebenso 
wie die Heloten, die es bebauten, als Staatseigentum unter die Spartiaten 
verteilt; es durfte daher nicht verkauft oder verschenkt werden. Auch in 
der Lebensweise erkennen wir die Kriegergemeinde. Die Spartiaten wohnten 
in kleinen Häusern, deren Dach nur mit der Axt, deren Tür nur mit der 
Säge gearbeitet sein sollte. Damit die Einfachheit bestehen bliebe, war 
das Reisen ins Ausland verboten und der Aufenthalt Fremder erschwert. 
— Zahlungsmittel war eisernes Geld. 
b) Die Erziehung. Von der Geburt an gehörte das Kind dem 
Staate; schwächliche Kinder befahl das Gesetz auf dem Taygetus auszu- 
setzen. Knaben und Mädchen wurden unter staatlicher Aufsicht durch 
körperliche Übungen abgehärtet. Die Knaben wurden sogar vom 
siebenten Jahre an dem elterlichen Hause entzogen und in öffentlichen Er- 
ziehungsanftalten untergebracht; einmal im Jahre wurden sie vor dem 
Altar der Artemis bis aufs Blut gegeißelt; sie mußten Hunger und Durst 
ertragen; sie durften Speisen stehlen, aber sich nicht dabei erwischen lassen. 
Die geistige Ausbildung trat zurück; nur die Musik und die „lakonische" 
Redeweise*) wurden gepflegt. — Mit dem zwanzigsten Lebensjahre ward 
der Spartiate felddienstpflichtig und durfte heiraten, mit dem dreißigsten 
trat er als Vollbürger in den Kreis der Männer. 
c) Die Männer beschäftigten sich mit Jagd und Waffenübungen. 
Der Krieg war ihnen das schönste Fest. Auch im Frieden bestand die 
militärische Einteilung in Genossenschaften (von etwa fünfzehn Mitgliedern); 
sie aßen bei den gemeinsamen Mahlzeiten an einem Tische, auf dem 
die vielgenannte schwarze Suppe**), das Lieblingsgericht, selten fehlte. 
d) Die Frauen zeichneten sich aus durch ihre Schönheit und kräftige 
Natur. Sie erfreuten sich — wenigstens in Sparta***) — einer verhält¬ 
nismäßig hohen Achtung, obgleich ein echtes Familienleben bei den krie- 
gerischen Einrichtungen des Staates nicht gedeihen konnte. Wie der Mann 
dem Staate, so gehörte die Frau dem Hanse, wo sie als Herrin waltete 
und die Arbeit der Sklavinnen leitete. Öffentlich zeigten sich verheiratete 
Frauen nur verschleiert. 
*) Ein Spartaner, der eingeladen wurde, einen Mann zu hören, der den Ge- 
sang der Nachtigall nachahmte, erwiderte ablehnend: „Ich habe sie selbst gehört." — 
Einem Athener, der den Spartanern Unwissenheit vorwarf, wurde erwidert: „Du hast 
recht; denn wir allein unter den Hellenen haben nichts Böses von euch gelernt." — 
Eine spartanische Mutter überreichte ihrem in den Krieg ziehenden Sohne den Schild 
mit den Worten: „Mit ihm oder auf ihm!" — Ein spartanisches Chorlied bestand aus 
drei Versen, von denen die Greise den ersten, die Männer den zweiten und die Knaben 
den dritten sangen: 
„Wir waren früher heldenhafte Jünglinge." 
„Wir sind es heute noch; versuch' es, wenn du willst." 
„Wir werden einst es werden, noch viel tapferer." 
**) Eine Art Schwarzsauer: Schweinefleisch in Blut gekocht und mit Essig und 
Salz gewürzt. — Eiu spartanischer Koch sagte zu einem asiatischen Könige, dem die schwarze 
Suppe nicht mundete: „Diese Suppe muß man nach einem Bade im Enrotas essen." 
***) Im übrigen Griechenland galten sie für unweiblich.
	        
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