fullscreen: Geschichte des Altertums (Teil 1)

Dritter Zeitraum. Von 431 — 362. 
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Bandes, Klage über die „tyrannische“ Stadt Athen. Darauf er¬ 
klärte Sparta an Athen den Krieg. 
c) Die Stärke der Parteien. Auf Spartas Seite standen die 
Staaten des Peloponnes, sowie Böotien, Phocis, Doris und andere 
Staaten Mittelgriechenlands. Auf Athens Seite stand der weithin 
ausgedehnte attische Bund. 
Sparta war seinem Gegner überlegen durch sein Land¬ 
heer, Athen durch seine Flotte und seine Geldmittel. Die 
Hauptschwäche Athens aber bestand in der Unzuverlässig- 
keit seiner Bundesgenossen;, deren Anhänglichkeit zu ge¬ 
winnen es nicht verstanden hatte. 
d) Der peloponnesische Krieg zerfällt in 4 Abschnitte: 
1. den archidamischen Krieg (431 — 421), 
2. die unsichere Friedenszeit (421 — 415), 
3. die Heerfahrt der Athener nach Sicilien (415 — 413), 
4. den dekelei'schen Krieg (413 — 404). 
1. Der archidamische Krieg (431 — 421). §41* 
Den Machtverhältnissen der beiden Parteien entsprechend 
mufsten die Spartaner darauf bedacht sein in Attika einzufallen 
und die athenischen Bundesgenossen zum Abfall zu bringen, wäh¬ 
rend Perikies eine offene Feldschlacht nicht wagen durfte, son¬ 
dern die Küsten des Peloponnes zu verheeren suchte. 
Es erschien also der Spartanerkönig Archidämos mehrere Jahre 
hindurch mit einem grofsen Heere in Attika und verwüstete die 
Felder. Perikies zog die Landbevölkerung in die Stadt, deren Be¬ 
lagerung Archidämos nicht wagte, und brandschatzte die Küsten 
des Peloponnes. An eine schnelle Beendigung des Krieges war 
bei dieser Art der Kriegführung nicht zu denken. 
Im zweiten Kriegsjahre entstand den Athenern ein furcht¬ 
barer Feind in der aus dem Orient eingeschleppten Pest. Im 
Jahre 429 starb Perikies, was für die Athener ein grofses Un¬ 
glück deswegen war, weil sie keinen ihm ebenbürtigen Mann be- 
safsen. Als Parteiführer traten hervor der Gerbereibesitzer Kleon, 
ungestüm demokratisch gesinnt und von heftiger Leidenschaftlich¬ 
keit, und der reiche Aristokrat Nicias, ein ehrenwerter Mann, 
aber weder als Feldherr noch als Staatsmann grofs. Unter Blut-
	        
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