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Erstes Kap. Geschichtc des römischen Reiches. 
zwei Klassen, Heiden und Christen, deren widersprechende Ansichten zu 
mancher Verwirrung Anlaß geben. Unter jenen ist der abtrünnige Julia- 
nus in seinen „Cäsarn" (um 360) ein höchst interessanter, geistvoller, aber 
leidenschaftlicher und beißender Erzähler. Gemäßigt — so daß er Vielen ein 
Christ schien — bieder, getreu und sachkundig ist dagegen Ammianus 
Marcellinus*) (um 370), von dessen 31 Büchem römischer Kaiserhistorie 
nur die leztcn 18 übrig und vorzüglich bei der Geschichte des konstantinischen 
Hauses wichtig find. Fünfzig Jahre später hat Zosimus dieselben Geschich¬ 
ten, wie Ammianus, aber nicht mit derselben Unparteilichkeit, beschrieben. 
Von seinen 7 Büchern sind von August bis Gratian, übrig. In Me¬ 
thode und Darstellung ist er über seine Zeit. 
Aus den christlichen Schriftstellern haben wir schon oben (S. 3) den Lob¬ 
redner Konstantins M., Eusebius, benannt. Auch als Kirchengeschicht¬ 
schreiber gehört er, mit seinen Nachfolgern, Sulpitius Severus (um 
400), Theodoretus (430), Philostorgius (430), Theodorus (325), 
Evagrius (336), Palladius (430), Sokrates, Sozomenus (Beide 
um 440), Epiphanius (300), unter die Quellen der römischen Geschichte, 
weil die Schicksale der Kirche in innigem Zusammenhang und vielseitiger Wech¬ 
selwirkung standen mit jener des Staats. Nur muß die Kritik niemals den 
Standpunkt dieser Historiker vergessen. 
Eine gleiche Vorsicht hat sie — wiewohl ans anderen Gründen — bei 
der Benuzung der zum Tone gewordenen Lobreden auf die einzelnen Kaiser, 
deren in ansehnlicher Menge vorhanden sind, anzuwenden. 
Die Dichter Magnus Ausonius von Bordeaux (si 394), Claudius 
Claudianus (von Alexandrien, um 400), der geistreiche Reisebeschreiber 
Claudius Rutilius Numatianus (um 410) und Apollinaris Si¬ 
donius, der aufgeklärte Bischof in Auvergne, mögen mit vollem Rechte den 
historischen Quellen über die leztcn Zeiten Roms beigezählt werden. 
Der codex Theodosianus und Justinianeus enthalten die Verordnungen 
der Kaiser von Konstantin M. an, und sind demnach eigentliche Geschichte. 
Aber auch mittelbar, als Beleuchtung der Verfassung und aller bürgerlichen 
und häuslichen Verhältnisse, sind dieselben oder vielmehr überhaupt das rö- 
*) Nicht zu vnavcchsetn mit dem Chrom'kmschreiker MarcelltnuS, ComcS von Jlly- 
rien (um 534).
	        
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