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Erstes Hauptstück.
eigenthümlicher Rath ersonnen, der zwar in der Form, in welcher derselbe
actcnmäßig vorliegt, nicht aus der Feder des Ministers geflossen ist, aber den
nur zu treuen Ausdruck des Systemes enthält, das dieser thatsächlich be¬
folgte. Es wurde vorgeschlagen, die Leitung der allgemeinen deutschen An¬
gelegenheiten für das Erste ganz dem österreichischen Cabinette zu überlassen,
sich selbst möglichst in den Hintergrund zurückzuziehen und den Schein anzu¬
nehmen , als ob man nur der österreichischen Politik folge, wenn man die
Maßregeln unterstützte, die von Oesterreich empfohlen und in Antrag gestellt
wurden. Bei dem Streben nach Selbstständigkeit, welches allen, auch den
kleinsten deutschen Staaten eigen ist, konnte es nicht fehlen, daß das Ucbcrgc-
wicht, welches Oesterreich geltend machte, eine allgemeine Eifersucht erweckte.
Man rechnete deshalb darauf, daß die kleineren Staaten, für sich allein außer
Stande, dem übermächtigen Andränge zu widerstehen, sobald Preußen cs an
der Zeit hielt, sich von Oesterreich zu trennen, nichts Eiligeres zu thun ha¬
ben würden, als das lästige Joch abzuschütteln und sich der rettenden zwei¬
ten deutschen Hauptmacht in die Arme zu werfen*). Das, worauf man
hauptsächlich bei dieser etwas gewundenen Politik zu achten hatte, war, zu
verhindern, daß die Gesetzgebung des deutschen Bundes in Bezug auf seine
inneren Angelegenheiten keine allzu feste Gestalt annahm, weil dadurch die
dem österreichischen Cabinette nur zeitweilig zugestandene Oberherrschaft leicht
eine bleibende werden konnte. Daraus erklärt sich, weshalb manche wichtige
Verhandlungen, wie jene über das Verfahren bei Zwistigkeiten verschiedener
Bundesstaaten untereinander, über die Ausstellung von Austrägalinstauzen und
über mehrere andere Gegenstände ungeachtet wiederholter Anregung nicht zum
Ziele gelaugten.
Durch die Verkündung der Wiener Schlußacte war in dem gewohnten
langsamen Gange der Verhandlungen am Bundestage so wenig verändert wor¬
den, als durch die Annahme der Karlsbader Beschlüsse. Die regste Thätig¬
keit zeigte sich noch in den Berathungen, die über das Heerwesen Statt fan¬
den. Am 12. October 1820 legte die zu diesem Zwecke niedergesetzte Com¬
mission die ersten Abschnitte der Grundzüge einer Kriegsverfassung des deut¬
schen Bundes vor; ehe sechs Monate vergingen, waren die wesentlichsten Be-
') S. bis Denkschrift im Portfolio, No. XV. (Lond. 1836) S, 336 ff