Die Rückschritte der polit. Entwicklung in Deutschland. 11 
Der Vorsitzende, Herr von Münch«Vellinghausen, glaubte, dasi dieser An¬ 
trag durch allgemeinen beifälligen Zuruf angenommen werden würde, und 
hielt eine Abstimmung nur der Form wegen für nothwendig. Die große 
Mehrheit der Versammlung war mit der Meinung des Präsidiums vollkom¬ 
men einverstanden, und der Antrag wurde daher noch in derselben Sitzung 
zum Bundcsbcschlusse erhoben, ohne daß den Einwendungen des würtcmber- 
gischen Ministers, der eine Vertagung verlangte, um eine so wichtige in 
die innere Verwaltung eines deutschen Bundesstaates eingreifende Angelegen¬ 
heit reiferer Erwägung zu unterwerfen, der Erklärung des kurhessischen Ge¬ 
sandten, daß er ohne besondern Auftrag seines Hofes sich nicht für berechtigt 
halte, eine Stimme abzugeben, und dem Wunsche des großhcrzoglich hessischen, 
so wie einiger anderer Bevollmächtigten, die Unterdrückung deS fraglichen 
Blattes der betheiligten Regierung anheimgestellt zu sehen, weitere Berücksich¬ 
tigung geworden wäre. In einer der nächsten Sitzungen der Bundesver¬ 
sammlung gab Herr von Wangenheim, indem er zugleich von der Vollziehung 
des Bundestagsbeschlusses Anzeige machte, eine nachdrückliche Verwahrung 
gegen das in dieser Sache beobachtete Verfahren zu Protocoll. Aber schon 
waren die Tage gezählt, während deren ihm selbst noch vergönnt war, in 
dem Wirkungskreise zu beharren, den er zu der Zufriedenheit seines Fürsten 
und gewiß nicht zu seiner eigenen Unehre ausfüllte. Um die Mitte des Juli 
erhielt er seine Abberufung, vor ihm waren der baicrische Gesandte und der 
großherzoglich hessische aus der Bundesversammlung ausgeschieden, und kurze 
Zeit nach seinem Austritte folgte ihm der kurhessische Bevollmächtigte, dem 
zeitweilig, bis zu der Ernennung seines Nachfolgers, die würtcmbergische 
Stimme mit übertragen war. 
Vor seiner Abberufung hatte Herr von Wangenhcim noch Gelegenheit 
an zwei wichtigen Verhandlungen Theil zu nehmen, deren Ausgang ihn aber 
überzeugen mußte, wie wenig seine fernere Mitwirkung für die Förderung 
des Gemeinwohles noch von Nutzen sehn konnte. Die westfälischen Domai- 
ncnkäufcr und Staatsgläubiger, nicht abgeschreckt durch die Vergeblichkeit der 
Schritte, die sie seit acht Jahren gethan, um zu ihrem guten Rechte zu ge¬ 
langen, hatten zu Anfange des. I. 1823 ihre Sache von neuem an den 
Bundestag gebracht. Der würtcmbergische Minister war der Berichterstatter 
des Ausschusses, dem diese Angelegenheit zugetheilt war. Er entwickelte die 
staatsrechtlichen Gründe, die für die Anforderungen der beschwerdcsührenden
	        
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