11
Der Unterrichtsstoff der zweiten Stufe ist'auf eine dreijährige Unter¬
richtszeit zu vertheilen. Zn einem Jahre werden die Heimat und das
Großherzogthum Baden (S. 104 — 253) behandelt; in einem zweiten
Jahre die angrenzenden Länder (S. 203 — 310); in einem dritten Jahre
die übrigen Länder Deutschlands (S, 310 — 368). (Die merkwürdigen
Orte des Großherzogthums werden je^nur nach der Landschaft, zu welcher
der Heimatsort der Schüler gehört, in der vorliegenden Ausdehnung be¬
handelt ; die der andern Landschaften werden mehr übersichtlich vorgenommen).
Der Unterrichtsstoff der dritten Stufe ist mit Ausnahme der drei letzten
Fächer ebenfalls auf eine dreijährige Unterrichtszeit zu vertheilen. Zm
ersten Zahr wird die Geschichte Deutschlands behandelt, und nach dieser
die Kunde der übrigen Länder Europas (S. 369 — 411); im zweiten
Jahre folgen die Erdtheile und der Ueberblick über die Geschichte der alten
Völker (S. 411 — 473); im dritten Jahre der Ueberblick über die 3 Na¬
turreiche (473 — 585). Naturlehre, Gesundheitslehre und Landwirtschaft
kommen in den Fortbildungsschulen und in Schulen mit erweitertem Lehr¬
plane vor. In den Schulen der letztern Art soll noch zum Unterrichte auf
der zweiten Stufe alles das vom Ueberblick über die 3 Naturreiche (S. 473
— 585) gezogen werden , was in die Beschreibung, in die Angabe des Ver¬
haltens und der Eigenschaften und Kräfte der einzelnen Naturdinge und
in die Lebensweise einzelner Thiere eingeht, und es soll dadurch ein
Unterricht in der Naturgeschichte auf der zweiten Stufe hergestellt
werden. Was von dem Einzelnen nicht zu irgend einer Anschauung gebracht
werden kann, wird übergangen.
Wenn der Unterrichtsstoff auf die angegebene Weise vertheilt wird, wird
die Ausdehnung desselben nicht für zu groß befunden werden, indem der¬
selbe alle Arten von Schulen berücksichtigt. Einen Auszug von diesem großen
Lesebuche zu veranstalten, hielte jetzt nicht schwer und muß vielleicht geschehen;
jedoch würde es viele Vortheile gewähren, wenn ein und dasselbe Buch über¬
all in Gebrauch käme. — Was den landwirtschaftlichen Unterricht betrifft, so
sei bemerkt, daß Belehrungen über die Vieh-, Bienen- und Scidenzucht in
einer zweiten Auflage werden beigegeben werden, indem derNaum desBuchs
keine weitere Ausdehnung mehr gestattete.
Wenn der großherzoglich badische Schulplan auf der untersten Stufe des
Unterrichts, nämlich bei den Anfängern, keinen Unterricht in den Neben¬
fächern zuläßt, so ist diese Bestimmung dahin zu verstehen, daß ein strenger
Unterricht, der ein bestimmtes zusammenhängendes Wissen erzielt, darin
nicht stattfinden soll; was aber zur Vorbereitung für den Unterricht in den
Nebenfächern auf der untersten Stufe des Unterrichts geschehen kann, ist
darum nicht ausgeschlossen, sondern wird erfordert, damit der rechte Aus¬
gangspunkt für den spätern Unterricht gefunden werde.