196 X. Die- inner. Verhältn. d. Mark unt. d. Hohenz. Kurf. v. d. Reform.
der Fehden und der Räuberei so wenig ein Ende machen, daß
Albrecht zu Anfang seiner Regierung 1472 den Ständen erklärte,
„wie allgemein ein merklich Gerücht der Rauferei halben sei, die
je zu Zeiten immer wieder auf den Landstraßen der Mark geübet
und vorgenommen werde, was doch nicht wohl möglich wäre zu
geschehen, wenn man getreuen Widerstand dagegen thun und ein—
hellig dawider handeln wollte.“ Er als nunmehriger Regent
des Landes halte sich verpflichtet, dafür zu sorgen, „daß das Ge—
rücht gestillet würde und vermieden bliebe: was man allenthalben
vermisse, das müsse man in der Mark Brandenburg suchen, und
was anderswo durchkomme, das werde in der Mark genommen!
Solch Nachgeschrei müsse von dem Lande abgewendet werden und
dafür ein löbliches Gerücht aufwachsen.“
Doch auch Albrecht war zu sehr mit Reichsgeschäften über—
laden und in die fränkischen Angelegenheiten verwickelt, als daß
er seinem Worte hätte den nöthigen Nachdruck geben können;
Johann aber, der unter den mißlichsten Verhältnissen im Innern
wie nach außen nicht die Kraft finden konnte, ernstlich durch—
zugreifen, vermochte ebenfalls nicht, die Ordnung aufrecht zu er—
halten. Zwar wurden 1483 strenge Maßregeln gegen die Räu—
berei getroffen und 1484 ein Landfrieden geboten, dennoch konnte
er auch während seiner selbständigen Regierung das Uebel nicht
ausrotten, und in der letzten Unterredung mit seinem Erstgebornen
Joachim erklärte er, daß kein Land in ganz Deutschland zu finden
sei, in welchem so viel Räuberei und so viel Barbarei zu finden
wäre wie in der Mark. Daß auch Joachim dem Uebel nicht
ganz abhelfen konnte, ist schon oben erwähnt worden.
Mißwachs in Folge häufiger Dürre und die Pest, die in
jenen Zeiten wiederholt unter vielfacher Gestalt die Mark hart
betrafen, führten besonders für den niederen Adel, dessen Besitz—
thum ein sehr beschränktes war, so große Noth herbei, daß er
sich oft genug veranlaßt sah, zur Wegelagerung zu greifen und
um so mehr, als die noch immer herrschende Fehdelust keine
Schande darin erblickte. Weder die strengsten Maßregeln, noch
die Einrichtung des märkischen wie des Reichs-Kammergerichts,
die den Landfrieden aufrecht erhalten sollten, würden deshalb im
Stande gewesen sein, diesen Geist dauernd niederzuhalten, wenn
nicht füß ganz Deutschland wie für die Mark insbesondere die
Erfindung des Schießpulvers und die dadurch herbeigeführte
gänzliche Umwandlung des Kriegswesens ungleich gewichtiger ein—
egriffen hätten. Mauern und Thürme schützten nicht mehr vor
nenn Angreifern, welche schweres Geschuͤtz mit sich führten;