196 X. Die- inner. Verhältn. d. Mark unt. d. Hohenz. Kurf. v. d. Reform. 
der Fehden und der Räuberei so wenig ein Ende machen, daß 
Albrecht zu Anfang seiner Regierung 1472 den Ständen erklärte, 
„wie allgemein ein merklich Gerücht der Rauferei halben sei, die 
je zu Zeiten immer wieder auf den Landstraßen der Mark geübet 
und vorgenommen werde, was doch nicht wohl möglich wäre zu 
geschehen, wenn man getreuen Widerstand dagegen thun und ein— 
hellig dawider handeln wollte.“ Er als nunmehriger Regent 
des Landes halte sich verpflichtet, dafür zu sorgen, „daß das Ge— 
rücht gestillet würde und vermieden bliebe: was man allenthalben 
vermisse, das müsse man in der Mark Brandenburg suchen, und 
was anderswo durchkomme, das werde in der Mark genommen! 
Solch Nachgeschrei müsse von dem Lande abgewendet werden und 
dafür ein löbliches Gerücht aufwachsen.“ 
Doch auch Albrecht war zu sehr mit Reichsgeschäften über— 
laden und in die fränkischen Angelegenheiten verwickelt, als daß 
er seinem Worte hätte den nöthigen Nachdruck geben können; 
Johann aber, der unter den mißlichsten Verhältnissen im Innern 
wie nach außen nicht die Kraft finden konnte, ernstlich durch— 
zugreifen, vermochte ebenfalls nicht, die Ordnung aufrecht zu er— 
halten. Zwar wurden 1483 strenge Maßregeln gegen die Räu— 
berei getroffen und 1484 ein Landfrieden geboten, dennoch konnte 
er auch während seiner selbständigen Regierung das Uebel nicht 
ausrotten, und in der letzten Unterredung mit seinem Erstgebornen 
Joachim erklärte er, daß kein Land in ganz Deutschland zu finden 
sei, in welchem so viel Räuberei und so viel Barbarei zu finden 
wäre wie in der Mark. Daß auch Joachim dem Uebel nicht 
ganz abhelfen konnte, ist schon oben erwähnt worden. 
Mißwachs in Folge häufiger Dürre und die Pest, die in 
jenen Zeiten wiederholt unter vielfacher Gestalt die Mark hart 
betrafen, führten besonders für den niederen Adel, dessen Besitz— 
thum ein sehr beschränktes war, so große Noth herbei, daß er 
sich oft genug veranlaßt sah, zur Wegelagerung zu greifen und 
um so mehr, als die noch immer herrschende Fehdelust keine 
Schande darin erblickte. Weder die strengsten Maßregeln, noch 
die Einrichtung des märkischen wie des Reichs-Kammergerichts, 
die den Landfrieden aufrecht erhalten sollten, würden deshalb im 
Stande gewesen sein, diesen Geist dauernd niederzuhalten, wenn 
nicht füß ganz Deutschland wie für die Mark insbesondere die 
Erfindung des Schießpulvers und die dadurch herbeigeführte 
gänzliche Umwandlung des Kriegswesens ungleich gewichtiger ein— 
egriffen hätten. Mauern und Thürme schützten nicht mehr vor 
nenn Angreifern, welche schweres Geschuͤtz mit sich führten;
	        
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