Finanz-Verwaltung. 
67 
seit 1714 das General-Domainen-Directorium. Zur 
Prüfung der Rechnungen von beiden Behörden wurde 1714 eine 
General -Rech enkämm er eingesetzt, die unmittelbar unter 
dem Könige stand. Da aber häufige Streitigkeiten zwischen 
jenen beiden Ober-Verwaltungs-Behörden vorgekommen waren, 
zog der König beide in eine zusammen, welche das General - 
O b e r - F i n a n z , K r i e g s - u n d D o m a i n e n - D i r e c t o r i u m, 
gewöhnlich kürzer das General-Directorium genannt 
wurde, für welches der König nach zehnjähriger, sorgfältig ge¬ 
sammelter Erfahrung eigenhändig eine Instruction entworfen 
hatte, und welche der Geheimrath Thulemeyer überarbeiten mußte. 
Zu Anfang des Jahres 1723 wurde diese neue Behörde eingesetzt 
und vereidet. Die Mitglieder theilten die Geschäfte nach Pro¬ 
vinzen; die allgemeine Leitung behielt sich der König selber vor. 
Auf diese Weise brachte er eine so musterhafte Ordnung in die 
Finanzen — die reinen Staats-Einnahmen betrugen im letzten 
Rechnungsjahre seiner Regierung etwa 7 Millionen Thaler, von 
denen 5 Millionen für Militairzwecke, 1 Million zum Staats¬ 
schätze und nur etwa 1 Million für Hof- und Civilzwecke ver¬ 
wendet werden konnte —, daß jederzeit mit leichtem Blicke die 
Einnahmen und Ausgaben zu übersehen waren, und daß dem 
Könige nicht nur die Mittel wurden, jene nicht unbedeutende 
Summe für die Erwerbung Pommerns baar auszuzahlen, son¬ 
dern auch nach allen Seiten hin Unterstützung zu gewähren, um 
das Land in Aufnahme zu bringen. Alle etwa noch vorhandenen 
Schulden wurden getilgt, zur Ansetzung zahlreicher Colonisten 
wenigstens 12 Millionen Thaler gezahlt, für den Ankauf neuer 
Domainen 5 Millionen verwendet, für nachgeborne Prinzen mehr 
als 2 Millionen in Ländereien angelegt, viele Millionen zur 
Verbesserung der Landescultur und zum Auf- und Ausbau von 
Städten und Dörfern gegeben, und dennoch war bei dem Tode 
des Königs ein baarer Schatz von etwa 9 Millionen vorhanden, 
abgesehen von den vielen und werthvollen Kostbarkeiten, welche 
zum Theil für den äußeren Glanz in den königlichen Schlössern 
dienten, für den Nothfall aber leicht in baares Geld umgesetzt 
werden konnten. Der Werth wurde auf ein paar Millionen be¬ 
rechnet. 
War einerseits nach Abschaffung der vielen, unter der vorigen 
Regierung eingeführten Steuern das Abgaben-Svstem in feste 
Ordnung gebracht, und wurde in den Staats-Ausgaben die 
strengste Sparsamkeit beachtet, um für die wichtigeren Zwecke 
des Staats-Haushaltes die nöthigen Fonds zur Verfügung zu 
5 *
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.