Finanz-Verwaltung.
67
seit 1714 das General-Domainen-Directorium. Zur
Prüfung der Rechnungen von beiden Behörden wurde 1714 eine
General -Rech enkämm er eingesetzt, die unmittelbar unter
dem Könige stand. Da aber häufige Streitigkeiten zwischen
jenen beiden Ober-Verwaltungs-Behörden vorgekommen waren,
zog der König beide in eine zusammen, welche das General -
O b e r - F i n a n z , K r i e g s - u n d D o m a i n e n - D i r e c t o r i u m,
gewöhnlich kürzer das General-Directorium genannt
wurde, für welches der König nach zehnjähriger, sorgfältig ge¬
sammelter Erfahrung eigenhändig eine Instruction entworfen
hatte, und welche der Geheimrath Thulemeyer überarbeiten mußte.
Zu Anfang des Jahres 1723 wurde diese neue Behörde eingesetzt
und vereidet. Die Mitglieder theilten die Geschäfte nach Pro¬
vinzen; die allgemeine Leitung behielt sich der König selber vor.
Auf diese Weise brachte er eine so musterhafte Ordnung in die
Finanzen — die reinen Staats-Einnahmen betrugen im letzten
Rechnungsjahre seiner Regierung etwa 7 Millionen Thaler, von
denen 5 Millionen für Militairzwecke, 1 Million zum Staats¬
schätze und nur etwa 1 Million für Hof- und Civilzwecke ver¬
wendet werden konnte —, daß jederzeit mit leichtem Blicke die
Einnahmen und Ausgaben zu übersehen waren, und daß dem
Könige nicht nur die Mittel wurden, jene nicht unbedeutende
Summe für die Erwerbung Pommerns baar auszuzahlen, son¬
dern auch nach allen Seiten hin Unterstützung zu gewähren, um
das Land in Aufnahme zu bringen. Alle etwa noch vorhandenen
Schulden wurden getilgt, zur Ansetzung zahlreicher Colonisten
wenigstens 12 Millionen Thaler gezahlt, für den Ankauf neuer
Domainen 5 Millionen verwendet, für nachgeborne Prinzen mehr
als 2 Millionen in Ländereien angelegt, viele Millionen zur
Verbesserung der Landescultur und zum Auf- und Ausbau von
Städten und Dörfern gegeben, und dennoch war bei dem Tode
des Königs ein baarer Schatz von etwa 9 Millionen vorhanden,
abgesehen von den vielen und werthvollen Kostbarkeiten, welche
zum Theil für den äußeren Glanz in den königlichen Schlössern
dienten, für den Nothfall aber leicht in baares Geld umgesetzt
werden konnten. Der Werth wurde auf ein paar Millionen be¬
rechnet.
War einerseits nach Abschaffung der vielen, unter der vorigen
Regierung eingeführten Steuern das Abgaben-Svstem in feste
Ordnung gebracht, und wurde in den Staats-Ausgaben die
strengste Sparsamkeit beachtet, um für die wichtigeren Zwecke
des Staats-Haushaltes die nöthigen Fonds zur Verfügung zu
5 *