Full text: Das Mittelalter und die Neuzeit (Teil 2)

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nun den vorigen Druck von neuem. Hiergegen erhoben die Sachsen Klaae 
bei dem Papste. 
Die Macht des Papstes war zu dieser Zeit bereits sehr hoch gestiegen. Sie war 
namentlich durch Leo I. den Großen (4S0) und Gregor I. den Großen (600) kräftig 
gefördert worden. Bonifatius hatte die deutsche Kirche in feste Verbindung mit Rom 
gebracht und dem Papste untergeordnet. Durch die Begründung des Kirchenstaats 
war auch weltliche Herrschaft mit der geistlichen verbunden worden. Seit Karl 
dem Großen war die römische Kaiserkrönung ein Vorrecht des Papstes. Doch galt 
die kaiserliche Gewalt als eine selbständige, die, wie sie die Spitze aller weltlichen Herr- 
schaft war, auch der höchsten geistlichen Macht nicht nachstehen konnte. Vielmehr hatte 
noch Kaiser Otto I. der Große (als höchster Herrscher in der gesamten Christenheit sich dar- 
stellend) die Bestätigung der Papstwahl als ein Recht des Kaisers bezeichnet; Heinrich III. 
hatte wiederholt den päpstlichen Stuhl besetzt. Aber nach dessen Tode nahm die Gewalt 
des Papstes einen mächtigen Aufschwung durch Gregor VII. 'Y ' 
Papst Gregor VII. (Hildebrand, geb. zu Savona, aus arme? 
Familie, Mönch in Cluny, dann einflußreicher Ratgeber mehrerer Päpste) 
war schon v o r seiner Erhebung aus den römischen Stuhl den inneren Schäden 
der Kirche kraftvoll entgegengetreten und hatte (unter Papst Nikolaus II. 
1059) einen Synodal-Beschlnß bewirkt, nach welchem die Papstwahl nicht 
mehr durch das römische Volk und unter der Einwirkung des Kaisers, sondern 
durch die vornehmen Geistlichen Roms geschehen sollte (sie wurden Kardinäle 
d. i. die vorzüglichsten genannt, an denen alles hängt wie an einer Thür- 
attgel=cardo). Zum Papste erwählt (1073), that er den entschiedenen Willen 
kund, die Kirche von -dem Einflüsse der weltlichen Macht zu befreien und die 
Gewalt des Papstes, des „Stellvertreters Gottes und Statthalters Christi", 
über jede weltliche Herrschergew alt zu erheben (PapsttumanderSpitze 
eines christlichen Weltreiches). Hierdurch wurde ein jahrhunderte- 
langer Kampf zwischen Kirche und Staat herbeigeführt. Zunächst 
traf Gregor folgende Maßregeln: 
a. die Simonie (der Verkauf der Kirchenämter) wurde untersagt (Ap. 
8, 20; Simonssünde); !'■ ^ J ,, „• 
b- der Cölibat (die Ehelosigkeit) der Geistlichen sollte streng durch- 
geführt werden; 
c. dieJnvestitur (Einkleidung; feierliche Einsetzung) der Bischöfe durch 
, , . i-m weltliche Fürsten wurde verboten. 
Die Hälfte des deutschen Reichsgebietes aber befand sich in der Hand 
geistlicher Fürsten. Welch eine Schädigung der Kaisermacht, wenn alle diese 
Fürsten einzusetzen dem Kaiser entzogen würde! Deshalb entstand der 
(fünfzigjährige) Jnvestiturstreit. Gregor bedrohte den König Heinrich IV. 
mit Kirchenstrafen, weil er Bischossftellen zu vergeben fortfuhr. Da ließ 
Heinrich, feine Macht überschätzend, durch eine Versammlung deutscher 
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