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Der Bürger- und Bauernstand.
Turniere Theil nehmen wollte, mußte dem dazu bestimmten Vogt
seinen Namen nennen. War der Ritter nicht von adeliger Ab¬
kunft, oder hatte er sich irgend eines Vergehens schuldig gemacht,
so wurde er zum Turnier nicht zugelassen. Abgehalten wurden
dieselben gewöhnlich aus Marktplätzen oder auch auf freiem Felde.
Der Raum war von doppelten Schranken umgeben, und inner¬
halb derselben erhoben sich die zum Theil sehr prächtigen Sitze für
die Zuschauer. Trompetengeschmctter und Paukenschall verkündig¬
ten die Ankunft der Ritter. Auf stolzen Rossen kamen sie an¬
gesprengt und ritten innerhalb der Schranken einher, wobei ein
Herold ihre Namen ausrief. Sobald mit einer Trompete das
Zeichen gegeben wurde, sprengte das zum Kampf bereite Paar
mit eingelegter Lanze aufeinander. Sieger war, wer seinen Gegner
aus dem Sattel hob oder gegen seinen stählernen Brustharnisch
seine Lanze zersplitterte. Nach dem ersten Kampspaar folgte ein
zweites, drittes rc. Den Beschluß machte die Vertheilung des
Siegespreises (Dankes), welcher in einer goldenen Kette, einem
goldenen Ringe rc. bestand und von einer fürstlichen Dame an
den vor ihr knieenden Ritter ausgetheilt wurde.
Für viele Ritter liefen diese Turniere oft sehr unglücklich ab,
indem sie mit ihrer schweren Rüstung vom Pferde stürzten und
sich hierbei Arme und Beine brachen. Oft kämpften mehrere
Ritter, unterstützt von ihren Knappen, gegeneinander, und das
Ganze hatte das Aussehen einer kleinen Schlacht. Besonders
geschah dies bei Parteien, die sich sonst schon feindlich gegenüber
standen. — Die reichen Ritter lebten auf ihren Burgen wie kleine
Könige, während die ärmern zechend und schmausend von einem
zum andern zogen. Sie hießen fahrende Ritter. Viele derselben
vergaßen sich oft so weit, daß sie nur von Raub und Plünderung
lebten und von ihren Burgen die vorüberziehenden Reisenden
überfielen. Die wenigsten Kaiser vermochten gegen diesen Unfug
etwas auszurichten, welchen die Ritter das Recht des Stärkern
gegen den Schwächern oder das „Faustrecht" nannten. Das
Ritterwesen erhielt sich bis zur Zeit der Erfindung des Pulvers,
von wo ab seine Bedeutuwg wegen veränderter Gestalt des ganzen
Kriegswesens verloren ging.
9. Der Büger- und Bauernstand.
In der Zeit Karls d. Gr. und einige Jahrhunderte darüber
hinaus gab es außer den Fürsten nur zwei Stände: den des