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«iinfe erfordern, und daher am sichersten einem ordent<-
lichen Arzte zu überlassen sind. Von diesen also wird
hier nicht die Rede seyn können.
Zum andern solche, deren Anwendung in der mei¬
sten Menschen Macht stehet. Und von diesen soll hier
kürzlich gehandelt werden.
Eine von den auf alle Falle geltenden Hauptpflich¬
ten ist daher, sobald der erste Schritt zur Erhaltung des
Unglücklichgewordenen geschehen ist, ohne Zeitverlust es
dem verständigsten Mann in der Gemeine, dem Guts¬
herrn, oder Prediger, oder Amtmann, oder Verwalter,
oder Schulzen, bekannt zu machen, damit ein ordent¬
licher Arzt oder Chirurgus, so schleunig als möglich,
herbei geholt werde.
Beim Erhenkten.
1) Er wird sogleich, und ohne einen Augen¬
blick Zeitverlust, losgeschnitten. Dabei muß
der Körper so gehalten werden, daß er sim Fallen
nicht Schaden nehme, und daß im Wegtragen der
Kopf nicht niederhänge.
2) Der einschneidende Strick und die Binde vom Hal¬
se, ingleichen alle, die Brust drückende Kleidung,
wird sofort aufgelöset, und
3) dafür die schleunigste Sorge getragen- daß der
Körper än ein mäßig warmes Zimmer auf ein Let¬
te, oder Strohlager, mit der Brust und dem Kopf
hoch gelegt werde; alsdann wird er völlig entkleidet.
4) Hände uno Füße müssen gebürstet werden, und der
Leib wird mir gewärmtem Flanell oder Fricslappen
gelinde gerieben.
5) Unter die Nase wird scharfer Essig oder Brannt¬
wein oft gehalten und angespritzt, und
6) durch eine gesunde Person wiederholt Athem durch
den Mund in die Lunge geblasen, wobei die Nase
zugehalten wird, damit wieder Bewegung in die
Lunge komme.
7) Die Anwendung der übrigen Mittel aber werden
dem indeß angekommenen Arzt oder einer andern
wohlerfahrnen Person überlassen.
Beim