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Die Ehrenzeichen dor Ritter waren:
a) Ein Pferd, welches sie vom Staate geschenkt be-
kamen.
h) Ein g old en er R ing (§. 63.) Daher bedeytet die Re-
densart: annulo aureo donari. so viel als: inter Equites
legi, in den Ritterstand erhoben werden.
e) Eine \< male B orte von Purpur (elavus angustus)
an der Tunica (tuniea angusticlavia. §. bo).
d) Ein besonderer Ehrenplatz in den öffentlichen
Schauspielen, wo sie in 14 Reihen (ia quatuordeeim gra-
dibus) zun ärhst an der Orchästra hinter den Zonatoren saßen ;
daher die Redensart: ledere in quatuordecim , ein Ritter
feyn
e) Ein fey erlicher Aufzug (transveclio), welchen
sie, mit einein Kranze von Lorberzweigen auf den Haupte ,
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Temvel des Mars durch die Stadt nach dem Capitol zu Pfer-
de hulton durfren.
wBey direser Gelegenheit wurden sie zugleich von dem Cen-
sor gemustert (recoznoscebantur). Dessen Nahme in dem
Verzeichniße des Censors zuerst skand, hieß Princeyvs egque-
stris ordinis oder Prineeps juventutis, welchen Nahmen un-
ter den Kaisern die Thr o n erb en (Qaesares) führten. Hatte
sich ein Ruter Fehler zu Schulden kom nen lassen , so wurde
ihm das Ritterpferd abgenommen (equus ademtus est) ;
wegen geringerer Vergehungen wurde bloß sein Nahme in der
Lisle des Ritterstandes ausgelassen (ordit e equestri matus est),
In beyden Füllen war er seiner Würde entsetzt.
Der Ritterstand war ebenfalls nicht erblich, sondern
persönlich. Diejenigen Ritter, welche aus alten Familien
abstammten, hießen illustres, speciosi, splendidi,
Das Gr chift (munus) der röm. Ritter be tand anfänglich im
Krieg sdienste zu Pferde. In der Folge aber wurden ssie
auch öey des Orri.hten als Richt er angoetellt (ut judiearent),