Full text: Leitfaden der Weltgeschichte zum Gebrauche für Schulen

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Vesper 1282 der Franzosenherrschaft ein Ende. Das furcht¬ 
bare Blutbad wurde durch den Uebermnt eines Franzosen am 
zweiten Ostertage veranlaßt, als eben die Glocken zur Vesper 
riefen. Alle Anstrengungen Karls, sich wieder in den alleinigen 
Besitz Siciliens zu setzen, waren ohne Erfolg. 
Die Zeit von 1256—1272 war für Deutschland eine 
traurige. Mau nennt dieselbe das Interregnum. Zwar 
waren zwei Titularkönige da: Richard von CornWallis 
und Alfons von Castilien; doch beide kümmerten sich 
wenig um Deutschland Die Folge davon war Verwilderung 
des Volkes und maßlose Gewaltthätigkeit von Seiten der 
Ritter. 
Zwölftes Kapitel. 
Kaiser aus verschiedenen Käusern. 
Rudolf von Habsburg 1273—1291 wird mit Recht 
der Wiederhersteller des deutschen Reiches genannt. Er war 
begütert in der Schweiz und im Elsaß und hatte sich durch 
seine Frömmigkeit und Tapferkeit als Graf von Habsburg 
ausgezeichnet. (Überlassung seines eignen Pferdes an einen 
Priester, der einem Sterbenden die heilige Wegzehr brachte.) 
Er wurde von dem Erzbischöfe Werner von Mainz, dem 
er auf seiner Romreise sicheres Geleit durch die Alpen ge¬ 
geben hatte, den Wählern vorgeschlagen. 
Wie zerfahren damals die Zustände in Deutschland waren, 
beweist der Umstand, daß bei Rudolfs Krönung in Aachen 
das Reichsscepter fehlte. Da ergriff Rudolf das vor ihm 
stehende Kruzifix und schritt zur Belehnung der anwesenden 
Fürsten mit den Worten: „Dieses Zeichen, das der Welt Er¬ 
lösung gebracht, kann auch mir als Scepter dienen." 
Rudolf stellte Recht und Ordnung her. 40 Raubritter 
ließ er hinrichten, wodurch er sich die Liebe seiner bedrückten 
Unterthanen erwarb. 
König Ottokar von Böhmen, in dessen Heer Rudolf 
früher gedient hatte, versagte ihm die Anerkennung. Er ver¬ 
lor jedoch Sieg und Leben in der Schlacht auf dem March¬ 
felde 1278. 
Rudolf teilte Ottokars Reich: dessen Sohn W e n c e §- 
l a u s IV. vermählte sich mit Rudolfs Tochter und behielt 
Böhmen und Mähren. Oesterreich, Steiermark
	        
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