Full text: Römische Geschichte (Abt. 2)

Dritter Zeitraum. — § 22. Die Marianische Staatsumwälzung. 63 
Konsul Marius selbst gegen seinen eigenen Anhang kämpfen. 
Seine bisherigen Genossen werden durch Steinwürfe getötet- 
Rücksichtslose Wiederherstellung der alten Zustände» 
auch mit Hilfe der dem Amtsadel jetzt wieder versöhnten 
Ritter. 
Metellus kehrt aus der Verbannung zurück, Marius ver¬ 
läßt Rom. 
II. Die Reformversuche des Drusus. Be¬ 
strebungen für Heilung der sittlichen und staatlichen Gebrechen 
auch im Adel (Männer wie Metellus Numidicus, der Rechts¬ 
gelehrte Scävola). 
Livius Drusus, Sohn des in gracchischer Zeit vom Adel 9 
gewonnenen gleichnamigen Tribunen (§ 20, II. S. 57), betritt, 
von aufrichtiger Vaterlandsliebe geleitet, die Wege der Grac¬ 
chen. Er beantragt a) zur Linderung der Not des 
Volkes: 
1) erneute und reichlichere Getreideabgaben zu mäßigen 
Preisen, 
2) Austeilung von (kampanischen und sizilischen) Län¬ 
dereien zur Anlegung von Kolonien; 
b) zur Steuer des Rechtsmißbrauches, den die 
Ritter in ihrer Stellung als Richter trieben,*) 
3) Zurückgabe der Gerichte an den Senat unter Neuauf¬ 
nahme von 300 Rittern in diesen. 
Die Anträge werden angenommen und anfangs vom Senat 
gebilligt, bald aber auf Betreiben des dem Drusus verfein¬ 
deten Konsuls wegen einer Formverletzung bei Einbringung 
für ungiltig erklärt. 
Livius unterhandelt, um seinen Anhang zu verstärken, 
mit den Bundesgenossen, denen er das Bürgerrecht (gleich 
Gracchus) verschaffen will. 
Er gewinnt großen Anhang, wird aber von seinen Gegnern 
des Hochverrats beschuldigt; sein Leben bedroht. Trotz 
schützenden Geleites trifft ihn der Dolch des Meuchelmörders 
auf offener Straße vor seinem Hause. 
Verbannung der Gesinnungsgenossen des Drusus. 
III. Der Bundesgenossenkrieg. 91—88. Das 9 
Verhältnis der Bundesgenossenschaft, anfangs gesuchter als 
das der Halbbürger (s. § 7, II b), verschlimmert sich 
in der Zeit der Adelsherrschaft immer mehr. Unbilligkeit in 
I 
1 — 88 
*) Anklagen gegen redliche Beamte, die dem gewinnsüchtigen Treiben 
der Ritter in den Provinzen Einhalt geboten u. a.
	        
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