IX
vierten Abschnitte, wo sie durch die Fragen: Wie
weit liegt diese Stadt von jener? an welchem Flusse
liegt diese Stadt? welche Städte oder Dörfer liegen
im Gebürge? welche an der Gränze? über welche
Städte, Dörfer, Flüsse und Gebürge kommt man,
wenn man von ..... nach geht? in welchen
Kreis, welchen Regierungsbezirk, in welches Land
u. s. w. gehört ? u. s. w.
Die Flußgefälle sind weniger mit den Schülern
speziell einzuüben, als sie vielmehr den Lehrer in den
Stand setzen sollen, die Senkung des Landes im All¬
gemeinen zu übersehen und den Schülern darüber die
nöthige Erläuterung zu geben. Bei der Behandlung
des fünften, sechsten und siebenten Abschnittes ist es
wünschenswerth, die Gebürgsmassen, Erdarten und
Hüttenprodukte vorzuzeigen, und die Schüler dieselben
nach ihren Eigenschaften so sinnlich als möglich auffas¬
sen zu lassen; denn nur dann wird der Unterricht Leh¬
rer und Lernende ansprechen und gute Früchte tragen.
Es sollte jeder Lehrer dahin trachten, sich wenigstens
von den hierher gehörigen Massen so viel zu verschaffen,
als hinreicht, um nicht über Dinge, die er selbst nicht
kennt, lehren zu dürfen. Was sich nicht vorzeigen
läßt, wird genau und Immer mit Bezug auf die Charte
durchgenommen, das Frühere möglichst oft berührt,
und die Sachen in den mannigfaltigsten Beziehungen
zusammen gestellt und getrennt; so daß Leben im
Lehren und Lernen obwaltet, und der Schüler daS
Gelernte immer mehr in sich befestige.