IX 
vierten Abschnitte, wo sie durch die Fragen: Wie 
weit liegt diese Stadt von jener? an welchem Flusse 
liegt diese Stadt? welche Städte oder Dörfer liegen 
im Gebürge? welche an der Gränze? über welche 
Städte, Dörfer, Flüsse und Gebürge kommt man, 
wenn man von ..... nach geht? in welchen 
Kreis, welchen Regierungsbezirk, in welches Land 
u. s. w. gehört ? u. s. w. 
Die Flußgefälle sind weniger mit den Schülern 
speziell einzuüben, als sie vielmehr den Lehrer in den 
Stand setzen sollen, die Senkung des Landes im All¬ 
gemeinen zu übersehen und den Schülern darüber die 
nöthige Erläuterung zu geben. Bei der Behandlung 
des fünften, sechsten und siebenten Abschnittes ist es 
wünschenswerth, die Gebürgsmassen, Erdarten und 
Hüttenprodukte vorzuzeigen, und die Schüler dieselben 
nach ihren Eigenschaften so sinnlich als möglich auffas¬ 
sen zu lassen; denn nur dann wird der Unterricht Leh¬ 
rer und Lernende ansprechen und gute Früchte tragen. 
Es sollte jeder Lehrer dahin trachten, sich wenigstens 
von den hierher gehörigen Massen so viel zu verschaffen, 
als hinreicht, um nicht über Dinge, die er selbst nicht 
kennt, lehren zu dürfen. Was sich nicht vorzeigen 
läßt, wird genau und Immer mit Bezug auf die Charte 
durchgenommen, das Frühere möglichst oft berührt, 
und die Sachen in den mannigfaltigsten Beziehungen 
zusammen gestellt und getrennt; so daß Leben im 
Lehren und Lernen obwaltet, und der Schüler daS 
Gelernte immer mehr in sich befestige.
	        
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