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Oberst s. Offiziere.
Gberverwaltungsgerichts.Rechts-
staat.
Obligatorisch, lat., verbindlich,
verpflichtend, zwangsmäßig. Vgl.
Innungen.
ObolnZ, griech. obolos =obelos,
f. Drachme.
Obrigkeit, die Inhaber der Re¬
gierungsgewalt im Gegensatz zu den
Untertanen (s. d.).
Observanten s. Minoriten.
Obstruktion (lat., Hemmung), in
einer gesetzgebenden Körperschaft
das Bestreben einer Partei, durch
endlose Reden, immer neue An¬
träge, namentliche Abstimmungen
und lärmende Auftritte die Durch¬
beratung eines Gesetzes unmöglich
zu machen.
Oczident (lat. occidens, erg. sol
— die untergehende Sonne), Westen,
Abendland (s. i).).
Ochlokratie (griech. ochlos =
Hause, Menge), Massen-oder Pöbel-
herrschaft, d. h. Herrschaft der be¬
sitzlosen Menge, Ausartung der De¬
mokratie (s. d.). Das Wort findet
sich zuerst bei dem griech. Ge¬
schichtschreiber Polybius (2. Jahrh,
v. Chr.).
Offene Tnr, Politik der o. T.,
das auf die wirtschaftliche Gleich¬
berechtigung aller Völker in einem
fremden Lande, gegenwärtig bes.
in China und Marokko, gerichtete
Bestreben der Großmächte.
Offensive, die, lat., Angriff, An¬
griffsverfahren (Gegensatz: Defen¬
sive), das Bestreben, durch Aus¬
suchen des Feindes einen Zusam¬
menstoß herbeizuführen, in der Neu¬
zeit bes. von Friedrich d. Gr. und
NapoleonI. ausgebildet, seit Scharn- I
- Offizium.
horst das Kennzeichen und der Stolz
des preußischen (und deutschen)
Heeres.
Offiziell, franz., (vom tat. offi¬
cium = Amt), amtlich, von der
Regierung ausgehend, auch wohl
pflichtmäßig und von zuständiger
Seite bestimmt oder vorgeschlagen
(z. B. der offizielle Kandidat einer
Partei).
Offizier, franz. (vom lat. offi¬
cium — Amt, Dienst), eig. Be¬
amter, sodann milit. Befehlshaber
vom Leutnant aufwärts. Eintei¬
lung:
1. beim Land he er 4 Klassen:
a) Generale: Generalseldmar-
schall, Generaloberst, General
der Infanterie, der Kavallerie
oder Artillerie, Generalleutnant,
Generalmajor;
b) Stabsoffiziere: Oberst,
Oberstleutnant, Major;
c) Hauptmann und Rittmeister;
d) Subalternoffiziere: Ober¬
leutnant, Leutnant (= Stell¬
vertreter, erg. des Hauptmanns);
2. bei der Flotte 4 Klassen:
a) Admirale: Großadmiral, Ad¬
miral, Vize-Admiral, Kontre-
Admiral; vgl. Flaggoffiziere;
b) Kapitän zur See: Fregat¬
tenkapitän, Korvettenkapitän;
c) Kapitänleutnant;
d) Subalternoffiziere: Ober¬
leutnant zur See, Leutnant
zur See.
Offiziös, lat., diensteifrig, insbef.
willfährig gegen die Regierung, von
der Regierung beeinflußt, halbamt¬
lich, namentlich auf die Presse (f.
d.) angewandt. Vgl. Offiziell.
Offizium, das heilige, s. Inqui¬
sition.