Full text: Beschreibung des Königreichs Sachsen

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(seit 1838) und Annaberg, (feit 1842). Zu ihnen gesellten sich 
das im I. 1839 mit preiswürdiger Freigebigkeit von dem Für¬ 
sten Otto Victor von Schönburg gestiftete, 1844 eröffnete 
Fürstlich Schönburgische Schullehrer-Seminar zu Waldenburg, 
und im Jahre 1851 ein römisch-katholisches Schullehrer-Seminar 
zu Bautzen. — Das Sächsische Volksschulwesen hat, wie über¬ 
haupt durch manche Verbesserung der neueren Zeit, so besonders 
durch das Schulgesetz vom 6. Juni 1835 wesentlich gewonnen. 
Durch dieses Gesetz wurden die sogenannten Reihschulen, deren 
Lehrer wochenweise in den einzelnen Häusern der betreffenden Dör¬ 
fer der Reihe nach unterrichten, wohnen und schlafen mußten, auf¬ 
gehoben; die zu gering besoldeten Schullehrer erfreuten sich einer 
angemessenen Gehaltserhöhung und waren nicht mehr genöthigt 
ihre Einnahme, wie bisher, zum Theil auf unwürdige Weise einzu¬ 
sammeln, und durch die Bestimmung, daß keine neuzuerbauende 
Schulstube unter 10 Fuß Höhe haben dürfe, wurde auch für die 
Gesundheit der Kinder und Lehrer gesorgt. Wie Regierung und 
Stände noch mehr für die Volksschullehrer zu thun und nament¬ 
lich ihr Einkommen zu verbessern bemüht gewesen sind, ergiebt sich 
auch aus dem Gesetze vom 3. Mai 1851, nach welchem unbescholtene 
ständige Lehrer, welche mehr als 60 Kinder unterrichten, von ihrem 
25. Lebensjahre an gerechnet, eine Steigerung ihres Einkommens 
von 5 Jahren bis auf 160 Thlr., von 10 I. bis auf 190 Thlr., 
von 15 I. bis aus 220 Thlr. erfahren. — Handwerkslehrlinge, zum 
Theil auch Gesellen, finden zu ihrer Fortbildung in den zahlreichen 
Sonntags sch ulen des Landes eine passende Gelegenheit. Der 
Segen solcher Sonntagsschulen ist unberechenbar. Daher thun 
Eltern und Meister wohl daran, wenn sie dieselben kräftig zu för- 
dem suchen. Im I. 1846 bestanden in Sachsen 69 Sonntags¬ 
schulen, welche von 6966 Schülern besucht wurden. — Für dieje¬ 
nigen kleineren Kinder, welche noch nicht zur Schule gehen können, 
und deren Eltern durch ihren Erwerb außerhalb des Hauses nicht 
im Stande sind ihren Kleinen die gehörige Pflege angedeihen zu 
lassen, wird, besonders in den größeren Städten des Landes, in 
Kleinkinderbewahranstalten gesorgt*). Auch eine Krippe, 
d. h. eine solche Anstalt, wo Säuglinge armer Mütter den Tag 
über Aufnahme und Pflege finden, ist in Dresden unter Vermit¬ 
*) Die Gründung der Kleinkinderbewahranstalten in Deutschland, verdan¬ 
ken wir rer geistreichen, edeln Fürstin Pauline von Lippe-Detmold 
(geb. 1769 in Ballenstädt, gcstorb. im 1.1820), welche eine solche Anstalt ru- 
erft im I. 1802 in Detmold ins Leben rief. Bald sah man den Segen sol¬ 
cher Anstalten ein, und es wurden nach und nach ähnliche Anstalten zu Ofen, 
Berlin, Westminster in England, Owen i» Schottland errichtet, welche sich dann 
schnell über Amerika, Holland, die Schweiz, Frankreich, Oestreich und Preußen 
verbretteten. In Dresden entstand die erste Kleinkinderbewahranstalt 1820 
in Antonstadt, seit dem December desselben I. eine zweite auf der Halbegasse 
und später die dritte in der kleinen Oberseergaffe. — Die erste Krippe,
	        
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