Full text: Die europäisch-germanischen Staaten (Theil 1, Abth. 2, 1, A)

1312 
Europa. Die Schweiz oder daö Jura-Alpenland. 
Schweizer Freistaalen wurden — der Grütlibund im November 1307, der Landvogt 
Geßler, Walther Fürsts Schwiegersohn Wilhelm Tech die Schlacht von Morgarten 1315, 
durch welche Leopold von Oesterreichs Heer aufgerieben wurde, die Erweiterung des 
Bundes der Waldstädte der 3 Urkantone Schwyz, Uri, Unterwalden, durch den Zutritt 
von Luzern 1332, von Zürich 1351, von Glarus und Zug 1352, von Bern 1353; 
Schlacht von Sempach und Arnold von Winkelried, Schlacht von Nessels; Freiburg 
und Solothurn traten 1481, Basel und Schaffhausen 1501, Appenzell 1513 bei, 
schutzverwandt waren St. Gallen, Wallis, Graubündten. 1519 die Reformation durch 
Ulrich Zwingli, Prediger in Zürich, sein Tod in der Schlacht von Kappel 1531, in 
welcher die Katholiken die Reformirten besiegten, Johann Kalvins Reformationswerk 
zu Genf, dessen Zutritt zur Eidsgenoffenschaft 1558. Zusicherung und Anerkennung 
der Unabhängigkeit der Schweizer Eidsgenoffenschaft als selbstständiger, von Deutsch, 
land getrennter Staat durch den westphälischen Frieden 1648; Neuenburg, früher 
unter Fürsten aus dem Hause Oranien, siel 1707 durch Erbschaft an die Könige von 
Preußen. — Nach der ersten französischen Revolution wurde die Eidsgenoffenschaft 
aufgehoben, in eine neue helvetische Republik mit 18 Kantonen verwandelt, die den 
Schweizern wenig behagte, vergeblich ihre Kämpfe dagegen; Berthier wurde 1806 
Fürst von Neuenburg, Wallis 1808 eine Provinz von Frankreich. 1815 wurde der 
Schwei; ihre Unabhängigkeit zurückgegeben, eine neue Verfaffung entworfen, Genf, 
Wallis und Neuenburg, letzteres unter preußischer Oberhoheit, traten dem Bunde bei. 
Die nach der französischen Julirevolution veranlaßte Erschütterung aller politischen 
Verhältniffe wirkte auf die Schweiz um so mehr ein, als sie der Sammelplatz großer 
Mengen politischer Verfolgter wurde, durch welche die Flamme der Zwietracht in und 
unter den einzelnen Kantonen ausbrach, große Zerrüttungen, die Greuel des Bürger, 
und Bruderkrieges hervorrief, unter denen jetzt noch die Schweiz zu leiden hat. An die 
Stelle der 1815 entworfenen Schweizer Bundesverfassung, die zu Zürich von 22 Kan¬ 
tonen oder 24 Staaten beschworen wurde, ist am 12. September 1848 eine neue 
Bundesverfassung getreten. 
Die Bundesverfassung besteht aus dem National- und dem Stande- 
Rathe, dem Bunde steht ausschließlich das Recht zu, Kriege zu erklären, Friedens- 
Bündnisse, Verträge zu schließen, den amtlichen Verkehr mit den einzelnen Kantonen 
und den auswärtigen Staaten zu vermitteln. Zum Nationalrath wird je ein 
Mitglied von 20,000 E. auf 3 Jahr gewählt, jeder Kanton oder Landestheil wählt 
wenigstens 1 Abgeordneten, im Ganzen jetzt 120 Mitglieder; der Ständerath 
besteht aus je 2 Abgeordneten von jedem der 22 Kantone. Die Bundesversammlung 
wählt aus allen geeigneten Staatsbürgern die 7 Mitglieder des Bundesrathes auf 
3 Jahre, die aus ihrer Mitte den Bundes- und den Vicepräsidenten wählen; 
außerdem besteht eine Bundeskanzler und ein Bundesgericht. Bern ist Bun¬ 
de ssta dt. Jeder Kanton hat außerdem seine eigene Kantonregierung. 
Bundes-Einnahmen über 12'^ Mill. Ausgaben etwas über 12 Mill. 
Bundes-Vermögen über 123/5 Mill. 
Bundesheer: 
1) 72,000 M. Bundesauszug, die Männer von 20—34 Jahren, 3 % der Bevölkerung. 
2) 36,000 - Reserve, " - - - 34—40 - 
3) die Landwehr, - - bis zu 44 - 
75 Bataillone Fußvolk, 38 Dragoner-Kompagnien, 25 Batt. und 2 Gebirgs - Batt. 
Artillerie, 12 Komp. Sappeurs, 6 Komp. Pontoniere.
	        
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