Full text: Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Westfälischen Frieden (Teil 2, [Schülerband])

1546— 
1517 
1545 
1546 
1547 
1548 
1555 
1 26 
Karl V. Der Schmalkaldische Krieg. 
e) Vom Srhmalkaldischen Kriege bis zum Rugsburger Religions- 
frieden. 
1. Der Schmalkaldische Krieg (1546-1547). Nach dem Frieden 
von Crépy wandte Karl seine ganze Sorge der Beilegung des Kirchenstreites 
zu. Das Allgemeine Konzil, auf das man schon so oft hingewiesen hatte, 
war endlich nach Trient berufen worden (1545). Von ihm erhoffte Karl 
die Erreichung seines sehnlichst erstrebten Zieles. Als sich aber die Prote- 
stanten weigerten, das Konzil zu beschicken, und die schmalkaldischen Bundes- 
fürsten auch auf dem vom Kaiser im folgenden Jahre nach Regensburg 
berufenen Reichstage nicht erschienen, ächtete Karl V. die Häupter des 
Schmalkaldischen Bundes, den Kurfürsten Johann Friedrich von Sach- 
sen und den Landgrafen Philipp von Hessen, und begann den Krieg gegen 
sie. Luther erlebte dessen Ausbruch nicht mehr; er starb im Februar 1546 
in seiner Vaterstadt Eisleben. Dem Kaiser kam vor allem die Unsschlüssigkeit 
und Uneinigkeit seiner Gegner zu gute. Überdies hatte er an dem prote- 
stantischen Herzog Moritz von Sachsen, dem es nach der Kurwürde seines 
Verwandten gelüstete, einen wertvollen Bundesgenossen gewonnen. Die Ent- 
scheidung fiel bei Mühlberg an der Elbe, wo der Kurfürst von Sachsen ge- 
schlagen, gefangengenommen und gezwungen wurde, seiner Kurwürde zu ent- 
sagen (1547). Diese wurde nebst dem größten Teile des kurssächsischen Landes 
an Herzog Moritz übertragen. Aus dem Reste des Kurlandes, der den Kindern 
des entsetzten Kurfürsten verblieb, entstanden die jetzigen sächsischen Herzogtümer 
Gotha, Weimar, Koburg u. s. w. Nach der Niederlage Johann Friedrichs er- 
gab sich der Landgraf von Hessen in der Hoffnung auf eine milde Behandlung 
freiwillig dem Kaiser, wurde aber in strenger Haft behalten. 
2. Das Juterim (1548). Nunmehr hoffte der Kaiser mit Hülfe des 
Konzils den Kirchenfrieden herzustellen. Da aber der Papst zu keinerlei Zu- 
geständnissen zu bewegen war, nahm Karl selbst die Ordnung der kirchlichen 
Wirren in die Hand, indem er das Augsburger Interim (=vorläufige 
Verfügung) verfassen ließ, das den Protestanten den Laienkelch und die 
Priesterehe zugestand, aber sowohl bei den Katholiken als auch bei den Prote- 
stanten auf Widerspruch stieß. 
3. Der Augsburger Religionsfriede (1555). Während der Kaiser 
seine Bemühungen um den kirchlichen Frieden scheitern sah, traf ihn die 
Kunde von einem Verrate, den er um so schmerzlicher empfand, als er 
von einem Manne herrührte, dem er nur Wohltaten erwiesen hatte. Moritz 
von Sachsen war wegen seiner Politik von seinen Glaubensgenossen mit 
Vorwürfen überhäuft worden, auch fühlte er sich durch die Fortdauer der 
Haft seines Schwiegervaters, des Landgrafen von Hessen, persönlich verletzt. 
Deshalb empörte er sich gegen seinen bisherigen Wohltäter und scheute
	        
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