1546—
1517
1545
1546
1547
1548
1555
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Karl V. Der Schmalkaldische Krieg.
e) Vom Srhmalkaldischen Kriege bis zum Rugsburger Religions-
frieden.
1. Der Schmalkaldische Krieg (1546-1547). Nach dem Frieden
von Crépy wandte Karl seine ganze Sorge der Beilegung des Kirchenstreites
zu. Das Allgemeine Konzil, auf das man schon so oft hingewiesen hatte,
war endlich nach Trient berufen worden (1545). Von ihm erhoffte Karl
die Erreichung seines sehnlichst erstrebten Zieles. Als sich aber die Prote-
stanten weigerten, das Konzil zu beschicken, und die schmalkaldischen Bundes-
fürsten auch auf dem vom Kaiser im folgenden Jahre nach Regensburg
berufenen Reichstage nicht erschienen, ächtete Karl V. die Häupter des
Schmalkaldischen Bundes, den Kurfürsten Johann Friedrich von Sach-
sen und den Landgrafen Philipp von Hessen, und begann den Krieg gegen
sie. Luther erlebte dessen Ausbruch nicht mehr; er starb im Februar 1546
in seiner Vaterstadt Eisleben. Dem Kaiser kam vor allem die Unsschlüssigkeit
und Uneinigkeit seiner Gegner zu gute. Überdies hatte er an dem prote-
stantischen Herzog Moritz von Sachsen, dem es nach der Kurwürde seines
Verwandten gelüstete, einen wertvollen Bundesgenossen gewonnen. Die Ent-
scheidung fiel bei Mühlberg an der Elbe, wo der Kurfürst von Sachsen ge-
schlagen, gefangengenommen und gezwungen wurde, seiner Kurwürde zu ent-
sagen (1547). Diese wurde nebst dem größten Teile des kurssächsischen Landes
an Herzog Moritz übertragen. Aus dem Reste des Kurlandes, der den Kindern
des entsetzten Kurfürsten verblieb, entstanden die jetzigen sächsischen Herzogtümer
Gotha, Weimar, Koburg u. s. w. Nach der Niederlage Johann Friedrichs er-
gab sich der Landgraf von Hessen in der Hoffnung auf eine milde Behandlung
freiwillig dem Kaiser, wurde aber in strenger Haft behalten.
2. Das Juterim (1548). Nunmehr hoffte der Kaiser mit Hülfe des
Konzils den Kirchenfrieden herzustellen. Da aber der Papst zu keinerlei Zu-
geständnissen zu bewegen war, nahm Karl selbst die Ordnung der kirchlichen
Wirren in die Hand, indem er das Augsburger Interim (=vorläufige
Verfügung) verfassen ließ, das den Protestanten den Laienkelch und die
Priesterehe zugestand, aber sowohl bei den Katholiken als auch bei den Prote-
stanten auf Widerspruch stieß.
3. Der Augsburger Religionsfriede (1555). Während der Kaiser
seine Bemühungen um den kirchlichen Frieden scheitern sah, traf ihn die
Kunde von einem Verrate, den er um so schmerzlicher empfand, als er
von einem Manne herrührte, dem er nur Wohltaten erwiesen hatte. Moritz
von Sachsen war wegen seiner Politik von seinen Glaubensgenossen mit
Vorwürfen überhäuft worden, auch fühlte er sich durch die Fortdauer der
Haft seines Schwiegervaters, des Landgrafen von Hessen, persönlich verletzt.
Deshalb empörte er sich gegen seinen bisherigen Wohltäter und scheute