predigt, Armen- und Krankenpflege. 3. Dominikaner („schwarze
Mönche"). Bekehrung der sog. Ketzer und Inquisition. 4. Ci-
sterzienser („weiße Mönche"). Sie haben im Mittelalter
besonders den Ackerbau gehoben. 5. Augustiner („braunes
Gewand"), Bettelorden. — Rangordnung der Geistlichkeit: Papst,
Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Äebte rc.
§. 55. Fürsten, Adel und Ritter. Welche Bedeutung
hatten im alten Deutschland: Edelinge, Herzöge, Könige? (§. 22.)
— Erzähle vom Lehenswesen! (§. 30.) — Welche Stellung hat¬
ten die Grafen unter Karl dem Großen? (§. 34.) — Welche
Fürsten hat Ludwig der Deutsche eingesetzt? (§. 35.) — Wie
stand Heinrich I. zu den Herzögen (§. 36). Wie Otto I.?
(§. 37.) — Wie verhielt sich Konrad II. gegen die Vasallen? (§. 38.)
— Wie steuerte Heinrich III. der Fehdelust der Großen? (§. 39.)
— Wie Friedrich I.? Mit welchen Vasallen hatte letzterer zu
kämpfen? (§. 44.) — Welcher Kaiser wollte die Krone erblich
machen? (§. 45.) — Was ist §. 46 und 47 von den Raub¬
rittern gesagt? — Welche Reichsstände gab es um 1300?
(§. 49.) — Wie verhielt sich Rudolf von Habsburg gegen den Adel?
(§. 50.) — Was sind Kurfürsten? (§. 51.) — Was ist der
ewige Landfrieden? (§. 52.)
Das Ritterthum. Die Kriege wurden im Mittelalter
vom Adel und seinen Vasallen geführt. Seit Heinrich I. kämpf¬
ten die Adeligen zu Pferde (Panzer, Schild, Helm, Lanze, Schwert).
Als die sog. romantische Anschauung (tz. 33) sich mit dem Waffen¬
dienste vereinte, entstand das Ritterthum. Die Ritterwürde war
nicht erblich. Ritterbürtig war nur der hohe und niedere Adel
(ersterer ist aus den Grafen, Herzögen rc. hervorgegangen, letzter
aus den sog. Ministerialen oder kleinen Lehensmannen); doch ist
zuweilen ein Höriger, falls er besondere Heldenthaten verrichtete,
in den Ritterstand erhoben. Ein Ritter mußte unbescholten sein.
— Die Vorbereitung umfaßte eine lange Zeit: im 7. Jahre
kam der Knabe zu einem Ritter, um als Edelknabe oder Page
die Anfangsgründe der ritterlichen Tugenden zu lernen; im 14.
Jahre wurde er als Knappe (Junker) vor dem Altar wehrhaft
gemacht (mit dem Schwerte umgürtet) und begleitete nun seinen
Herrn zu Jagd, Fest, Waffenspiel und Schlacht; im 21. Jahre
wurde er zum Ritter geschlagen. Er legte am Altare das Ge¬
lübde ab, die Wahrheit zu reden, das brecht zu behaupten, die
Religion, Schwache, Wehrlose, Frauen, besonders Witwen und
Waisen zu beschirmen. Dann übergab man ihm die goldenen
Sporen und die Rüstung. Hierauf erhielt er den Ritterschlag
(drei Schläge mit flachem Schwert zur Weihe) und das Wappen
(Abzeichen auf Schild rc.). — Wohnung des Ritters: die Burg,