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Könige, sobald sie in Nom vom Papste gekrönt waren. Seit Maximilian 
nahmen die deutschen Könige auch dann den Titel „Kaiser" an, wenn sie sich 
nicht hatten vom Papste krönen lassen. Durch diese Kaiserkrönung wurde das 
untergegangene römische Kaisertum mit der deutschen Königswürde verbunden, und 
Deutschland erhielt jetzt den Namen „Heiliges Römisches Reich Deutscher 
Nation". — Als bald nach der Krönung in Nom ein Aufstand ausbrach und 
der Papst vom Kaiser absiel, setzte er einen neuen Papst ein. Die Römer 
mußten schwören, nie einen Papst ohne des Kaisers Zustimmung zu wählen. 
12. Hermann Billung, Herzog von Sackten. Ehe Otto Deutschland 
verließ, setzte er erst noch in Sachsen einen Herzog ein, nämlich den ihm 
treu ergebenen sächsischen Großen Hermann Billung. Bis dahin hatte 
Otto, wie auch sein Vater, Heinrich I., das Herzogtum Sachsen selbst ver¬ 
waltet; jetzt bekam es einen besonderen Herzog, der es im Namen des Kaisers 
verwaltete. Fast 150 Jahre, durch vier Geschlechter hindurch, haben die Billnuger 
das Herzogtum Sachsen innegehabt. 
13. Die letzten Kaiser aas dem sächsischen F)ausc waren Otto II. (973—983), 
Otto III. (983—1002) und Heinrich II. (1002—1024). Otto II. war beim Tode seines 
Vaters erst 18 Jahre alt, doch trat er gegen die Feinde des Reichs mit großer Entschieden¬ 
heit auf. Die Dänen, die sich wieder frei machen wollten, vertrieb er aus dem festen 
Danewirk und jagte sie bis zum Ottensund zurück. Als die Franzosen ihm Lothringen 
nehmen wollten, verfolgte er sie bis Paris und verbrannte die Vorstädte, doch konnte er 
die Stadt selbst nicht erobern. Bei seinem Tode war sein Sohn Otto III. erst drei Jahr 
alt. Die Mutter übernahm daher für diesen die Vormundschaft. Schon im Alter von 
22 Jahren starb er, und nun erhielt Heinrich II., ein Sohn Heinrich des Zänkers von 
Bayern, die Krone. Dieser wurde seiner Frömmigkeit wegen „der Heilige" genannt. Er 
starb 1024 ohne Nachkommen. Unter den Nachfolgern Ottos d. Gr. verlor die kaiserliche 
Macht bedeutend an Ansehen, während die Herzoge ihre Lehnsländer erblich machten und 
so oft mächtiger als der Kaiser wurden. 
VI. Papis und Kailer. 
i. Gregor VII. 
1. Abhängigkeit des Papstes vom Kaiser. Seit den Zeiten Karls 
des Großen besaß das deutsche Königtum mehrere Jahrhunderte hindurch dem 
Papste gegenüber die herrschende Stellung. Ganz nach Belieben besetzten die 
Könige die Bischofsstühle und Abteien im Reiche. Die Bischöfe und Äbte waren 
nicht nur geistliche, sondern zugleich weltliche Fürsten. Bei ihrem Amtsantritt 
verlieh ihnen der König Ring und Stab, die Zeichen ihrer Würde. Auch waren 
die Könige zur Besetzung des päpstlichen Stuhles berechtigt, und in Zeiten der 
Not standen sie dem Papste treu zur Seite, um ihn gegen feindliche Angriffe 
zu schützen. Jeder nengewählte Papst mußte sogar für sein weltliches Gebiet 
dem Könige der Deutschen den Eid der Treue schwören. Diese Abhängigkeit 
des Papstes von den deutschen Königen war in zwei Dingen begründet: in der 
Kraft des deutschen Königtums und in der Schwäche des päpstlichen Stuhles. 
Die Schwäche entsprang der Sittenverderbnis des päpstlichen Hofes und der 
römischen Geistlichkeit. 
2. Das Macklen der kirckiicken Mackt. Als das erste Jahrtausend 
seinem Ende nahte, glaubte man allgemein, daß der Untergang der Welt bevor-
	        
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