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Könige, sobald sie in Nom vom Papste gekrönt waren. Seit Maximilian
nahmen die deutschen Könige auch dann den Titel „Kaiser" an, wenn sie sich
nicht hatten vom Papste krönen lassen. Durch diese Kaiserkrönung wurde das
untergegangene römische Kaisertum mit der deutschen Königswürde verbunden, und
Deutschland erhielt jetzt den Namen „Heiliges Römisches Reich Deutscher
Nation". — Als bald nach der Krönung in Nom ein Aufstand ausbrach und
der Papst vom Kaiser absiel, setzte er einen neuen Papst ein. Die Römer
mußten schwören, nie einen Papst ohne des Kaisers Zustimmung zu wählen.
12. Hermann Billung, Herzog von Sackten. Ehe Otto Deutschland
verließ, setzte er erst noch in Sachsen einen Herzog ein, nämlich den ihm
treu ergebenen sächsischen Großen Hermann Billung. Bis dahin hatte
Otto, wie auch sein Vater, Heinrich I., das Herzogtum Sachsen selbst ver¬
waltet; jetzt bekam es einen besonderen Herzog, der es im Namen des Kaisers
verwaltete. Fast 150 Jahre, durch vier Geschlechter hindurch, haben die Billnuger
das Herzogtum Sachsen innegehabt.
13. Die letzten Kaiser aas dem sächsischen F)ausc waren Otto II. (973—983),
Otto III. (983—1002) und Heinrich II. (1002—1024). Otto II. war beim Tode seines
Vaters erst 18 Jahre alt, doch trat er gegen die Feinde des Reichs mit großer Entschieden¬
heit auf. Die Dänen, die sich wieder frei machen wollten, vertrieb er aus dem festen
Danewirk und jagte sie bis zum Ottensund zurück. Als die Franzosen ihm Lothringen
nehmen wollten, verfolgte er sie bis Paris und verbrannte die Vorstädte, doch konnte er
die Stadt selbst nicht erobern. Bei seinem Tode war sein Sohn Otto III. erst drei Jahr
alt. Die Mutter übernahm daher für diesen die Vormundschaft. Schon im Alter von
22 Jahren starb er, und nun erhielt Heinrich II., ein Sohn Heinrich des Zänkers von
Bayern, die Krone. Dieser wurde seiner Frömmigkeit wegen „der Heilige" genannt. Er
starb 1024 ohne Nachkommen. Unter den Nachfolgern Ottos d. Gr. verlor die kaiserliche
Macht bedeutend an Ansehen, während die Herzoge ihre Lehnsländer erblich machten und
so oft mächtiger als der Kaiser wurden.
VI. Papis und Kailer.
i. Gregor VII.
1. Abhängigkeit des Papstes vom Kaiser. Seit den Zeiten Karls
des Großen besaß das deutsche Königtum mehrere Jahrhunderte hindurch dem
Papste gegenüber die herrschende Stellung. Ganz nach Belieben besetzten die
Könige die Bischofsstühle und Abteien im Reiche. Die Bischöfe und Äbte waren
nicht nur geistliche, sondern zugleich weltliche Fürsten. Bei ihrem Amtsantritt
verlieh ihnen der König Ring und Stab, die Zeichen ihrer Würde. Auch waren
die Könige zur Besetzung des päpstlichen Stuhles berechtigt, und in Zeiten der
Not standen sie dem Papste treu zur Seite, um ihn gegen feindliche Angriffe
zu schützen. Jeder nengewählte Papst mußte sogar für sein weltliches Gebiet
dem Könige der Deutschen den Eid der Treue schwören. Diese Abhängigkeit
des Papstes von den deutschen Königen war in zwei Dingen begründet: in der
Kraft des deutschen Königtums und in der Schwäche des päpstlichen Stuhles.
Die Schwäche entsprang der Sittenverderbnis des päpstlichen Hofes und der
römischen Geistlichkeit.
2. Das Macklen der kirckiicken Mackt. Als das erste Jahrtausend
seinem Ende nahte, glaubte man allgemein, daß der Untergang der Welt bevor-