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2. Strafen. An die Stelle des früher gezahlten Wergeldes trat
nach und nach eine Bestrafung an Gut und Ehre, Leib und Leben. Die
Strafen waren im allgemeinen sehr hart. So heißt es z. B. im Salzburger
Stadtrecht: „Wer ein Falschmünzer ist, der wird verbrannt oder versotten. Wer
meineidig ist, dem soll die Zunge hinten zum Nacken herausgerissen werden."
Ungetreue Frauen wurden lebendig begraben, Mordbrenner, Kirchenräuber, Grab¬
schänder u. a. lebendig verbrannt. Landesverräter wurden gevierteilt, indem man
an jeden Arm und Fuß ein Pferd spannte und so den Leib auseinander riß. Sehr
häufig kam auch das Verstümmeln vor. So wurden Nase und Ohren abgeschnitten,
die Hand oder der Fuß abgehauen, die Augen geblendet usw. Daneben waren auch
allerlei Ehrenstrafen im Gebrauch. So mußten z. B. Obstdiebe und Verleumder mit
dem Halseisen am Pranger stehen. Betrüger, Falschspieler, Bäcker, die zu kleines
Brot gebacken hatten, u. a. wurden mit der sogenannten Prelle oder Wippe (einem
gitterartigen Kasten) im Wasser untergetaucht und dann wieder emporgeschnellt.
3. Kolter. Um einen Angeklagten zum Geständnis zu bewegen, brachte
man die Folter oder Tortur in Anwendung. Der Angeklagte wurde dann, ge¬
wöhnlich zur Nachtzeit, in ein halbdunkles Gewölbe, die Folterkammer, geführt.
Dort saßen an einer Tafel die Richter, und im Hintergründe stand der Scharf¬
richter mit seinen Knechten bei den Folterwerkzeugen. Nun wurde der Verklagte
nochmals ermahnt, reumütig zu bekennen. Tat er das nicht, so ergriffen ihn
die Henkersknechte, entkleideten ihn, zogen ihm den „ Marterkittel" an und be¬
gannen mit der „Daumenschraube" die Qualen. Bekannte er auch jetzt noch
nicht, so steckte man seine Füße in die „spanischen Stiefel". Das waren Schrauben,
mit denen man ihm die Beine so gewaltig zusammendrückte, daß die Knochen
ganz platt wurden. Erfolgte auch jetzt noch kein Geständnis, so brachte man
den Verklagten auf die Leiter mit dem „gespickten Hasen". Seine Füße wurden
unten an der Leiter festgebunden, die Arme aber nach oben gezogen; dabei ruhte
der Körper auf einer Walze, die mit hölzernen Nägeln gespickt war. Schrie der
Gemarterte zu arg, so steckte man ihm einen Knebel, die sogenannte Birne, in
den Mund. Die unerträglichen Schmerzen preßten den Gefolterten oft Geständ¬
nisse über Dinge aus, die sie niemals begangen hatten.
Erst Friedrich der Große verbot die Anwendung der Folter in seinem Lande,
und in der letzten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde sie nach und nach in allen
deutschen Ländern abgeschafft.
4. Erfindungen im Mittelalter.
1. Oie Feuerwaffen, a. Einführung. Das Schießpulver war in
Deutschland schon im 12. Jahrhundert bekannt, doch wurde es nur zu Feuerwerk
u. a. Spielereien benutzt. Erst zu Anfang des 14. Jahrhunderts fing man an,
das Pulver zum Fortschleudern der Geschosse zu verwenden. Die ersten Feuer¬
waffen tauchten um das Jahr 1320 auf. Sie waren sehr schwer zu laden und
hatten einen unsicheren Schuß, so daß sie der Armbrust und dem Bogen noch
keineswegs überlegen waren. Auch die Kanonen, aus denen man anfangs mit
Steinen schoß, waren von ungeheurer Größe und sehr schwer fortzuschaffen. Die
Feuerwaffen fanden daher sehr langsam Eingang in die Heere, und noch im
Dreißigjährigen Kriege bestand die Halste des Fußvolks aus Hellebardieren und