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alten Jehovahdienst wieder Herstellen. Der Kampf war jedoch noch nicht
zn Ende. In einem kleinen Gefecht fiel der jüdische Held, nachdem er
an der Stätte der ersten Schlacht einen abermaligen bedeutenden Sieg
errungen hatte. An seine Stelle traten seine Brüder Jonathan und Si¬
mon und es folgte eine Zeit der Ruhe, in welcher Judäa einen Theil
seiner früheren Macht und Ausdehnung wieder erlangte. Doch war diese
Blüthe nur eiu schnell vorüberfliegender Glanz ohne inneren Bestand.
Im wilden Familienkampfe um die Gewalt der Herrschaft entartete das
Geschlecht der Maccabäer in seinen späteren Gliedern. Mit seinem Fall
erlosch der letzte Stern des jüdischen Reiches, welches unter dem römi¬
schen Statthalter Syriens, dem ersten Herodes, mit raschen Schritten
dem völligen Untergang entgegenging. Während der Regierung Hero¬
des II. ward das jüdische Land, auf seine eigene Bitte, als römische
Provinz dem großen Weltreiche einverleibt. Es hatte sein Geschick erfüllt.
Das Bolk Gottes kam unter Roms Herrschaft, doch bewahrte es seinen
Glauben und sein Gesetz in der Hoffnung auf die Zusage des Herrn, die
seine Propheten einst verkündigt hatten, in der Erwartung des Reiches
Gottes und der Verherrlichung seiner Macht auf Erden.
§. 10. Bolksthum und Schriften der Israeliten.
Das israelitische Volk ist ein in seiner Geschichte einziges. Kein
anderes ist so weit umher gewandert, hat sich so weit verbreitet; keines
hat seine Eigenthümlichkeit bis auf die äußeren Züge so streng bewahrt.
Die unzerstörbare, hartnäckige Lebens- und Thatkraft, die Ausdauer, das
Festhalten am Gewohnten, die einseitige Tüchtigkeit und das starke Selbst¬
gefühl, welche diesem Volke eigen sind, verläugnen sich auch jetzt noch
nicht in seinen einzelnen Gliedern, nachdem so viele Jahrhunderte vorüber¬
gegangen sind, seit es aufgehört hat eine Nation zu sein. Nie ist eine
Fabel mit mehr Wahrheit und Tiefsinn erfunden worden, als die Sage
vom ewigen Juden.
Der Gedanke, welcher dem ganzen jüdischen Wesen ursprünglich zu
Grunde liegt, ist die stete unmittelbare Leitung des Volkes durch die ge¬
waltige Hand des Einen, im Geiste erkannten Gottes und die Pflicht
des unbedingten blinden Gehorsams gegen die Verkünder und Ausleger
seines Willens, also eine vollkommene Priesterherrschaft. In diesem
Sinne war die israelitische Gesetzgebung auf ein nüchternes, strenges Leben
in patriarchalischer Gemeinschaft gegründet, in der Kraft des Gottver¬
trauens und des Gehorsams. Das Staatswesen war aus die einfachsten
Grundlagen zurückgeführt, indem das Volk als eine Familie im Großen
galt, deshalb die Eintheilung in Stämme. Den Frauen war eine wür¬
dige Stelle eingeräumt. Der Jsraelite hatte ursprünglich ein Weib, die