IV. Naturlehre 
von Richard Werner, Kgl. Seminarlehrer. 
Physik. 
A. Von den Bewegungserscheinungen. (Mechanik.) 
J. Bei festen Körpern. 
1. Die Schwerkraft. 
a) Woran man sie erkennt. Läßt man einen in der Hand gehaltenen 
Stein los, so fällt er. Eine Bewegung ist nur möglich, wenn eine treibende 
Kraft vorhanden ist. Da sich der Stein zur Erde bewegt, muß die „An⸗ 
ziehungskraft“ in der Erde ihren Sitz haben. 
Alle Körper werden von der Erde angezogen. Die Anziehungskraft 
der Erde heißt Schwerkraft. 
Weshalb fallen gelöste Ziegel, reife Früchte, welke Blätter, Regentropfen 
und Hagelkörner zur Erde? 
Alle Körper fallen, wenn sie nicht unterstützt werden. 
Wie empfindet der Lastträger die Wirkung der Schwerkraft? — Wie benutzt 
sie der Landmann bei der Bestellung seines Feldes? — Warum schneiden 
Lastwagen Furchen in den unbefestigten Weg? — Wie entstehen die Fuß— 
spuren im Schnee? 
Unterstützte Körper üben auf ihre Unterlagen einen Druck aus. 
Er wird Gewicht genannt. Man mißt ihn durch Gewichte mit Hilfe der 
Wage (S. 6). Das Grundgewicht ist der Druck, mit dem ein Liter Wasser 
von 400 Wärme auf die Wage wirkt. Er wird als Kilogramm bezeichnet. 
Alle übrigen Gewichte sind Teile oder Vielfache des Grundgewichts (g; kg; t). 
Ein Badeschwamm ist leichter als ein gleichgroßer Felsstein. Seine Teile 
liegen dicht aneinander. Beim Schwamme sind sie durch Hohlräume von— 
einander getrennt. 
Das Gewicht eines Körpers ist um so größer, je dichter er ist. 
Die aufgehängte Landkarte wird glatt, sobald die Schwerkraft den unteren 
Querstab abwärts bewegt. Die Hängelampe zieht an der Kette, von der sie 
getragen wird. Das Uhrgewicht spannt den Faden, an dem es hängt. 
Aufgehängte Körper ziehen an dem Gegenstande, an dem sie 
befestigt sind. 
b) Welche Dienste die Schwerkraft dem Bauhandwerker leistet. Die 
Körper fallen in senkrechter Richtung. Sie wird durch das Lot ermittelt. 
Das ist ein an einem Faden aufgehängter schwerer Körper. Es bildet mit 
dem Wasserspiegel stets einen rechten Winkel. Deshalb dient es an der Setz- 
wage auch zur Bestimmung der wagerechten Lage. Von der Spitze eines 
Hirts neues Realienbuch. Naturlehre.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.