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wieder zustellen. Ludwig XVIII. wurde aufs neue eingesetzt. Im November wurde
der zweite Pariser Friede abgeschlossen. Frankreich erhielt die Grenzen von 1790
und mußte 700 Mill. Franks Kriegskosten zahlen.
4. Kacb St. Helena. Napoleon war an die Küste nach Rochefort geflohen
und stellte sich unter den Schutz der Engländer. Diese brachten ihn auf Beschluß
der verbündeten Fürsten nach der Insel St. Helena, wo er im Mai 1821 starb. 1821
Seine Leiche wurde auf der Insel begraben, 1840 aber im Jnvalidendome in Paris
beigesetzt.
h. Der wiener Aongres) 18*5.
1. Nach dem ersten Befreiungskriege versammelten sich die europäischen Fürsten und
Staatsmänner in Wien, um a) den Länderbesitz der europäischen Staaten festzu¬
stellen und b) über „die deutsche Frage" zu entscheiden. Preußen trat Ansbach und
Bayreuth an Bayern, Ostfriesland an Hannover und polnische Gebiete an Rußland ab.
Vergrößert wurde es durch Danzig und das Großherzogtum Posen, durch Schwedisch-
Vorpommern mit Rügen, das es von Dänemark erhielt (dafür trat es an Dänemark
Lauenburg ab), durch die Hälfte des Königreichs Sachsen und durch die alten Besitzungen in
Westfalen und am Rhein, die erheblich erweitert wurden. Es zerfiel nun in zwei un¬
gleiche Teile, einen östlichen (die Provinzen Preußen, Posen, Pommern, Brandenburg,
Sachsen, Schlesien) und einen westlichen (Rheinprovinz und Westfalen). — Österreich erhielt
die Lombardei und Venetien, Jllyrien, Dalmatien, Galizien, Tirol und Salzburg. —
Rußland erhielt das Großherzogtum Warschau. — Bayern erhielt für Salzburg und Tirol
die Rheinpfalz. — Hannover wurde ein Königreich. — Aus Belgien und Holland wurde
das Königreich der Niederlande gebildet. — Die Vereinigung Norwegens mit Schweden
wurde anerkannt.
2. Als Ersatz des ehemaligen Deutschen Reiches wurde der Deutsche Bund geschaffen.
Er umfaßte 35 unabhängige Staaten und 4 freie Städte. Bundesglieder waren auch der
König von England (als König von Hannover), der König von Dänemark (als
Herzog von Holstein und Lauenburg) und der König von Holland (als Großherzog von
Luxemburg). Die Leitung des Bundes lag in den Händen des Bundestages. Das war
eine ständige Versammlung der Gesandten der 39 Staaten in Frankfurt am Main; Öster¬
reich führte den Vorsitz. Zweck des Bundes war, die äußere und innere Sicherheit Deutsch¬
lands zu wahren und die Unabhängigkeit der einzelnen deutschen Staaten zu erhalten.
In bezug auf die Verfassung der deutschen Staaten wurde bestimmt: „In allen Bundes¬
staaten wird eine landständische Verfassung stattfinden." Diese Bestimmung wurde nur
in einigen Kleinstaaten durchgeführt. — Die Hoffnung der Vaterlandsfreunde erfüllte der
Kongreß nicht. Sie hatten zweierlei ersehnt: a) Die Reichseinheit unter einem Kaiser,
b) eine Volksvertretung in den Einzelstaaten. So machten sich denn bald Bestrebungen
bemerkbar, die jene beiden Dinge zum Ziele hatten.
i. Die Regierung Friedrich Wilhelms III. von 1(81(5—1(8^0.
1. Üeuordnung der Staatsverwaltung. Nach Abschluß des Friedens suchte
Friedrich Wilhelm III. die Kriegswunden zu heilen, und bald blühten Ackerbau und
Viehzucht wieder kräftig empor. Er teilte das Land in 8 Provinzen, diese in
Regierungsbezirke und Kreise. An die Spitze der Provinz wurde ein Ober¬
präsident, an die Spitze eines Regierungsbezirkes eine Regierung (deren Vor¬
sitzender der Regierungspräsident ist) und an die Spitze eines Kreises ein Landrat
gesetzt. In den einzelnen Provinzen wurden 1823 die Provinziallandtage einge¬
führt. Diese berieten die Gesetzentwürfe, die ihre Provinz angingen; beschließen
durften sie nicht.