Dr. Martin Luther und die Kirchentreuuung. — Der Dreißigjährige Krieg. 23 
8 15* Der Dreißigjährige Krieg. 
1. Ausbruch des Krieges. Trotz des Neligiousfriedeus dauerte die Feiud- 
schaft zwischen Katholiken und Protestanten fort. Zuletzt kam es deshalb zu einem 
schrecklichen Kriege, der 30 Jahre, von 1618—1648, unser deutsches Vaterland 
heimsuchte. In Böhmen nahm derselbe seinen Anfang. Hier bestand eine mäch¬ 
tige Partei unter dem Adel, welche Böhmen von der Herrschaft des Hauses Habs- 
bnrg losreißen wollte. Die Veranlassung zum offenen Lvöbruch der Empörung 
gab die Schließung einer von den Protestanten entgegen den gesetzlichen Bestim¬ 
mungen erbauten protestantischen Kirche. Die Empörer drangen unter Führung 
des Grafen Thnru in das Prager Schloß und warfen mehrere ihnen verhaßte 
Ratsherren des Kaisers aus den Fenstern. Damit hatten sie sich vom Kaiser, 
der zugleich ihr Landesherr war, losgesagt. 
2. Der Krieg von 1 018—1029. Die Böhmen wählten nun den Knr- 
fürsten Friedrich von der Pfalz znm Könige. Derselbe konnte jedoch seinen Thron 
nicht behaupten, als Kaiser Ferdinand sich anschickte, sein Land wiever zu erobern. 
Den Kaiser unterstützte hierbei der Bund der katholischen Fürsten Deutschlands, 
welcher sich die Liga nannte. Das Haupt dieses Bundes war der Kurfürst Maxi¬ 
milian von Bayern, der Feldherr desselben Tilly. Auf Seite Friedrichs stellte 
sich der Bund der evangelischen Fürsten, die Union genannt. Es kam zu einer 
großen Schlacht am Weißen Berge bei Prag 1620. Tilly schlug hier das Heer 
Friedrichs. Auch in Süddentschland wurden die Glieder der Union bald über¬ 
wunden, den Norddentscheii aber kam der König von Dänemark, der ebenfalls 
Protestant war, zu Hilfe. Der Kaiser ließ nunmehr, um auch diesen zu besiegen, 
ein eigenes Heer durch den böhmischen Edelmann, Albrecht von Wallenstein, an¬ 
werben. Mit diesem unterwarf Wallenstein, unterstützt von dem Feldherrn der 
Liga, Tilly, ganz Norddeutschland. Zu Lübeck schloß der Kaiser 1029 mit bcm 
Dänenkönig Frieden. Nun forderte der Kaiser durch das Nestitntionsedikt von den 
Protestanten die Herausgabe vieler katholischer Güter, mit deren Einziehung 
Wallenstein beauftragt wurde. Da dieser dabei sehr übermütig und rücksichtslos 
auch gegen Katholiken zu Werke ging, wurde der Kaiser bewogen, ihn ans dem 
kaiserlichen Kriegsdienste zu entlassen. 
3. Der Schwedische Krieg. Die evangelische freie Reichsstadt Magdeburg 
wollte sich dem Restitntionsedikte des Kaisers nicht unterwerfen und wurde daher 
von Tilly belagert. Da nahte den Protestanten eine neue Hilfe von Norden her. 
Der König Gustav Adolf von Schweden, ein begeisterter Anhänger des Protestantis¬ 
mus, landete mit einem kleinen, aber trefflichen Heere in Pommern, um seinen 
bedrängten Glaubensgenossen Hilfe zu bringen. In seinem Heere herrschte strenge 
Zucht und Ordnung. Er wollte zunächst der Stadt Magdeburg Hilfe bringen; 
aber die Kurfürsten von Brandenburg und Sachsen, durch deren Länder er hätte 
hindurchziehen müssen, um nach Magdeburg zu gelangen, wollten sich zunächst aus 
Furcht vor dem Kaiser nicht mit ihm verbinden. Während er noch mit diesen 
unterhandelte, wurde am 10. Mai 1031 Magdeburg von Tilly erobert. Die 
erbitterten und rosjen Soldaten plünderten die reiche Stadt, töteten viele Einwohner 
und zündeten dann die Stadt an, welche vollständig eingeäschert wurde. — Die 
Schreckensknnde von Magdeburgs Fall und Ende trieb die Kurfürsten auf die 
Seite der Schweden. Gustav Adolf schlug Tilly bei Breitenfeld und folgte ihm 
nach Bayern, wo Tilly ein zweites Mal, am Flusse Lech, geschlagen wurde. An 
den in der Schlacht erhaltenen Wunden starb dieser ausgezeichnete und edle Feld¬ 
herr, der au Tapferkeit und Frömmigkeit seinem großen Gegner Gustav Adolf 
ähnlich war, bald darauf. Die Sachsen hatten unterdessen Prag erobert, die 
Schweden München iuue und beide rüsteten sich, in Österreich selbst einzufallen. 
Der Kaiser aber hatte keinen Feldherrn und kein Heer ihnen entgegenzustellen. 
In dieser Not wandte sich der Kaiser wieder an Wallenstein. Dieser sammelte ein 
Heer unter der Bedingung, daß er zum unbeschränkten Oberbefehlshaber desselben
	        
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