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gegen. Die Dänen hatten sie bemerkt und suchten die Landung^
der Preußen zu verhindern. Sofort aber ließen diese ein
donnerndes Hurra ertönen, stellten sich aufrecht in die Boote-
und feuerten nun auch auf die Dänen. Am Ufer sprangen
sie aus den Booten und es begann daselbst ein heftiger Kampf.
Während desselben ruderten einige der Unsrigen zum anderen
Ufer zurück und holten immer mehr Soldaten herüber. Die
Dänen mußten endlich fliehen und den Preußen die Insel
lassen.
Infolge dieses Krieges mußten die Dünen Schleswig und Holstein!
an Preußen und Österreich abtreten.
7- Allbelm i. König von Preußin <i86i-88>.
Krönung in Königsberg. König Wilhelm wurde nach
dem Tode seines ältesten Bruders König von Preußen. Z Er
begab sich mit seiner Gemahlin nach Königsberg zur Krönung,
welche in der dortigen Schloßkirche stattfand.2) Hier war für
ihn und die Königin ein Thron errichtet. Nach der Festpredigt
stieg der König von seinem Throne, kniete an den Stufen
des Altares nieder und betete. Darauf wurde ihm der Krö¬
nungsmantel umgelegt, er selbst nahm vom Altare die Krone
und setzte sich dieselbe auf. In diesem Augenblicke ertönten die
Glocken aller Kirchen der Stadt, und draußen donnerten die
Kanonen. Nun nahm der König auch das Zepter und das
Schwert, während ein Geistlicher die Gebete sprach. Zuletzt
verrichtete der König wieder ein kurzes Gebet. Daraus stieg
die Königin von ihrem Throne, legte den Krönungsmantel
um und kniete an den Stufen des Altares; der König nahm
die für seine Gemahlin bestimmte Krone und setzte ihr die¬
selbe auf. Mit einem Lobgesange wurde die Feier beschlossen.
Kaiserin Augusta. Auf dem Kaiser Wilhelm-Ring be¬
findet sich in einer Schmuckanlage ein Denkmal aus weißem
Marmor. Es stellt die Kaiserin Augusta dar, die Gemahlin
Wilhelms I., dessen Reiterstandbild in der Nähe ist.
Das schöne Denkmal erinnert an eine gütige Landes¬
mutter. Doch ein schöneres hat sie sich in den Herzen der Lan¬
deskinder gesetzt dadurch, daß sie soviel Gutes in ihrem Leben
getan hat. Immer gab sie reichlich für Hospitäler und Kirchen.
i) 2. Januar 1861. — 2) 18. Oktober 1861.