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B. ¡5 p p a cb I p b r e.
Methodische Grundsätze.
Die „Allgemeinen Bestimmungen" fordern (§ 25):
„In den Oberklassen mehrklassiger Schulen sind für den Unterricht
„und Übung der deutschen Sprachlehre besondere Stunden anzusetzen; in
„der Schule mit einem oder zwei Lehrern ist derselbe init dem übrigen
„Sprachunterrichte zu verbinden."
„Ziel für die Mittelstufe: Kenntnis des einfachen Satzes und der
„einfachsten Verhältnisse aus der Wortlehre; für die Oberstufe: der er-
„weiterte Satz und weitergehende Belehrungen aus der Wott- und Wort-
„bildungslehre."
Hiermit wären die Anweisungen für „Ziel" und „Zeit" der Behandlung des
Unterrichts in der deutschen Sprachlehre für die Oberstufe gegeben.
Im übrigen verweise ich auf die betreffenden Abschnitte im „Vierten Schul¬
jahr" Seite 435 bis 437. (Zweck und Umfang. Behandlungsweise. Benutzung des
Lesebuchs. Benutzung von Leitfäden.)
Stoffplan für üen Sprachlehre-Unterricht im fünften Schuljahre.
A. Wiederholung und Befestigung des Stoffes aus dem „zweiten, dritten und
vierten Schuljahr".
1. Die Bestandteile der Wörter und Silben.
2. Das Wesen des Hauptwortes, des Geschlechtswortes, des Eigenschaftswortes
und des Zeitwortes.
3. Die Fallbiegung des HauptwoAes und des Geschlechtswortes.
4. Die Steigerung des Eigenschaftswortes.
5. Die Abwandlung des Zeitwortes in den Hauptzeiten.
6. Das Wesen und die Bestandteile des einfachen Satzes.
7. Die Einteilung der Sätze nach ihrem Inhalte.
8. Die Fallbiegung der Eigennamen.
9. Die Arten der Fallbiegung.
40. Das Wesen des persönlichen Fürwortes.
11. Die Abwandlung des selbständigen Zeitwortes.
12. Die Abwandlung der Hilfszeitwörter haben, sein und werden.
13. Die Erweiterung des Satzes durch die Ergänzung.
14. Das Wesen des erweiterten Satzes.
15. Die Ergänzung im vierten Fall.
16. Die Ergänzung im dritten Fall.
17. Die Ergänzung im zweiten Fall.
B. Neuer Stofs für das „Fünfte Schuljahr".
1. Die Arten der Abwandlung.
2. Das Geschlecht des Zeitwortes.