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dungsschulen dem Minister für Landwirtschaft. Die öffentlichen
Lehrer haben die Rechte und Pflichten der Staatsdiener.
Es gab eine Zeit, wo jede Schrift und jede Zeitung vor ihrer
Veröffentlichnng einem dazu bestimmten Negierungsbeamten zur
Beurteilung vorgelegt werden mußte; jetzt kann jederPreuße durch
Wort, Schrift und bildliche Darstellung seine Meinung frei äußern.
Leider wird das von vielen mißbraucht, indem dieselben gottesläster¬
liche, staatsgefährliche und entsittlichende Darstellungen veröffent¬
lichen und dadurch Tausende vonMeufchen verführen und verderben.
Allen Untertanen ist es erlaubt, sich ohne vorgängige obrig¬
keitliche Erlaubnis friedlich und ohne Waffen in geschlossenen
Räumen zu versammeln. Auch haben sie das Recht, sich zu solchen
Zwecken, die den Staatsgesetzen nicht zuwiderlaufen, in Gesellschaf¬
ten zu vereinigen. Vereine aber, die politische Zwecke verfolgen,
können durch Gesetze beschränkt oder verboten werden. So wurden
durch das Sozialistengesetz, das bis zum Herbste 1890 gültig
war, Vereine, Versammlungen und Druckschriften verboten, die
durch sozialdemokratische Bestrebungen den Umsturz der bestehenden
Staats- und Gesellschaftsordnung bezweckten.
Die Person des Königs ist unverletzlich: jedes Vergehen gegen
dieselbe wird als Majestätsbeleidigung oder als Majestätsverbrechen
hart bestraft. Alle Regierungshandlungen des Königs müssen von
einem Minister unterzeichnet sein, wenn sie Gültigkeit haben sollen.
Dieser Minister übernimmt damit die Verantwortung für die be¬
treffende Handlung. Dem Könige allein steht die vollziehende Ge¬
walt zu. Er ernennt und entläßt die Minister. Die Gesetze werden
von ihm verkündigt, er erläßt die zu deren Ausführung nötigen
Verordnungen, auch führt er den Oberbefehl über das Heer. Alle
Stellen im Heere und in den übrigen Zweigen des Staatsdienstes
werden von ihm beseht, sofern nicht das Gesetz ein anderes vor¬
schreibt. Der König hat das Recht der Begnadigung und Straf¬
milderung. Ihm steht die Verleihung von Orden und anderen mit
Vorrechten nicht verbundenen Auszeichnungen zu. Der höchste
preußische Orden ist der Orden des Schwarzen Adlers mit der In
schrift Suum cuique, d. h. jedem das Seine. Das soll bedeuten,
daß der König die Gerechtigkeit für die höchste Tugend eines Herr¬
schers hält. Die beiden Häuser des Landtages werden vom Könige
berufen; das Abgeordnetenhaus kann auch durch ihn aufgelöst
werden. Den Königlichen Hausgesetzen gemäß ist die Krone erblich
in dem Mannesstamme des Königlichen Hauses nach dem Rechte
der Erstgeburt und der blutsverwandtschaftlichen Linealfolge. In
Gegenwart der vereinigten Häuser des Landtages leistet der König
das eidliche Gelöbnis, die Verfassung des Königreiches fest und
unverbrüchlich zu halten und in Übereinstimmung mit derselben und
den Gesetzen zu regieren.
Die obersten Beamten des Königs heißen Minister. An der
Spitze des Staatsministeriums steht ein Ministerpräsident. Die
einzelnen Ministerien haben wir bereits kennen gelernt.