fullscreen: Lesebuch für Oberklassen

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als recht; denn, wenn es notwendig ist, daß nur einige die Ge¬ 
meinde regieren und daß sich die andern unterwerfen, so ist es 
billig, daß die Bürger selbst bestimmen, wen sie für fähig halten, 
ihre Angelegenheiten zu verwalten. Aber nur die Bürger, 
welche sich eines unbescholtenen Rufes erfreuen, haben das 
Wahlrecht. Von diesem Rechte sollte daher ein jeder mit Stolz 
und Eifer Gebrauch machen und bestrebt sein, es sich sein 
lebelang zu wahren. 
Jede Gemeinde besitzt in der Regel Äcker und Wälder, 
aus deren Erträgnissen ihre Ausgaben gedeckt werden. Aber 
diese Einnahmen reichen gewöhnlich nicht aus. Manche Ge¬ 
meinde erhebt darum verschiedene Abgaben, wie Oktroi und 
Platzgeld. Jeder Bürger ist außerdem verpflichtet, jährliche 
Abgaben zu entrichten, welche man Steuern nennt. Ihre Höhe 
richtet sich nach dem Vermögen der einzelnen Bürger. Von 
diesen Steuern behält die Gemeinde nur einen Teil; der Rest 
wird an den Bezirk und an das Land abgetreten. Die Aus¬ 
gaben des Reiches aber werden vornehmlich aus dem Ertrage 
der Zölle und der Post und aus den Beiträgen der einzelnen 
Staaten bestritten. 
3. Grutz an Lothringen. 
1. Lothringen, mein Heimatland, 
sei gegrüßt in hellen Weisen! 
Von der Saar zum Moselstrand 
will die Zunge dich nur preisen. 
Holde Fülle dich umlacht: 
Rebengrün und Ahrenpracht 
kränzenMöhen, reich an Eisen. — 
Teures Land, 
sei gegrüßt in hellen Weisen! 
2. Lothringen, mein Heimatland, 
treulich bin ich dir ergeben! 
Fern von jedem fremden Tand, 
will ich stets für dich nur streben. 
Ob im Frieden, ob im Streit, 
Herz und Hand sind dir geweiht, 
dir, mein höchstes Glück und Leben. 
Teures Land, 
treulich bin ich dir ergeben! 
3. Lothringen, mein Heimatland, 
schütze Gott dich alle Zeiten! 
Mög' er schirmend seine Hand 
über deine Gaue breiten. 
Zart umspielt vom Friedensstrahl, 
senke sich auf jedes Tal 
Segen aus des Himmels Weiten. — 
Teures Land, 
schütze Gott dich alle Zeiten! 
Theodor Lerond.
	        
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