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als recht; denn, wenn es notwendig ist, daß nur einige die Ge¬
meinde regieren und daß sich die andern unterwerfen, so ist es
billig, daß die Bürger selbst bestimmen, wen sie für fähig halten,
ihre Angelegenheiten zu verwalten. Aber nur die Bürger,
welche sich eines unbescholtenen Rufes erfreuen, haben das
Wahlrecht. Von diesem Rechte sollte daher ein jeder mit Stolz
und Eifer Gebrauch machen und bestrebt sein, es sich sein
lebelang zu wahren.
Jede Gemeinde besitzt in der Regel Äcker und Wälder,
aus deren Erträgnissen ihre Ausgaben gedeckt werden. Aber
diese Einnahmen reichen gewöhnlich nicht aus. Manche Ge¬
meinde erhebt darum verschiedene Abgaben, wie Oktroi und
Platzgeld. Jeder Bürger ist außerdem verpflichtet, jährliche
Abgaben zu entrichten, welche man Steuern nennt. Ihre Höhe
richtet sich nach dem Vermögen der einzelnen Bürger. Von
diesen Steuern behält die Gemeinde nur einen Teil; der Rest
wird an den Bezirk und an das Land abgetreten. Die Aus¬
gaben des Reiches aber werden vornehmlich aus dem Ertrage
der Zölle und der Post und aus den Beiträgen der einzelnen
Staaten bestritten.
3. Grutz an Lothringen.
1. Lothringen, mein Heimatland,
sei gegrüßt in hellen Weisen!
Von der Saar zum Moselstrand
will die Zunge dich nur preisen.
Holde Fülle dich umlacht:
Rebengrün und Ahrenpracht
kränzenMöhen, reich an Eisen. —
Teures Land,
sei gegrüßt in hellen Weisen!
2. Lothringen, mein Heimatland,
treulich bin ich dir ergeben!
Fern von jedem fremden Tand,
will ich stets für dich nur streben.
Ob im Frieden, ob im Streit,
Herz und Hand sind dir geweiht,
dir, mein höchstes Glück und Leben.
Teures Land,
treulich bin ich dir ergeben!
3. Lothringen, mein Heimatland,
schütze Gott dich alle Zeiten!
Mög' er schirmend seine Hand
über deine Gaue breiten.
Zart umspielt vom Friedensstrahl,
senke sich auf jedes Tal
Segen aus des Himmels Weiten. —
Teures Land,
schütze Gott dich alle Zeiten!
Theodor Lerond.