Erster Abschnitt.
Das Vaterland — Deutschland
I. Die Staaten Deutschlands.
A. Der preußische Staat.
L Die Gemeinden.
Der Ort, in welchem wir wohnen, ist unser Wohnort. Wohnen
wir in einer Stadt, in einem Dorfe oder einem Weiler? — Die
Bewohner einer Stadt oder eines Dorfes und der dazu gehörenden
Weiler bilden zusammen eine bürgerliche Gemeinde. Die Menschen
haben sich zu Gemeinden vereinigt, um einer dem andern bester hel¬
fen, Leistehen und sich so in einem großen Vereine dasjenige ver¬
schaffen zu können, was dem einzelnen Menschen und einer einzelnen
Familie nicht möglich wäre. Z. B.? — Gegenseitige Hülfleistung
und Unterstützung ist also der Zweck der Gemeinde. So wie nun
aber in dem kleinsten Vereine, der Familie, der Vater dazu bestimmt
ist, die Angelegenheiten derselben ztt ordnen und zu besorgen, damit es
der Familie wohlergehe, so sind auch in der Gemeinde Personen an¬
geordnet, welche dafür zu sorgen haben, daß der Zweck der Gemeinde
um so bester erreicht werde. Diese Personen sind der Bürgermeister
und der Gemeinderath. Der Bürgermeister verwaltet die Ge-
meindeangelegenheiten. Wo viele Menschen nahe zusammen woh¬
nen, da muß für gute Ordnung gesorgt und darauf gesehen werden,
daß ein Mensch dem andern an seiner Person oder seinem Eigen¬
thum keinen Schaden zufüge, daß keiner die Rechte des andern störe,
und jeder seine Pflicht thue. Hierfür sorgt der Bürgermeister. Er
sieht darauf, daß die Straßen gehörig gereinigt werden, daß jeder Leim
Verkaufe das gehörige Maaß und Gewicht gebrauche, und daß nie¬
mand Eßwaaren verkaufe, welche verdorben und der Gesundheit schädlich
sind. Er wacht über die Sicherheit der Person und des Eigen¬
thums, oder er handhabt die Polizei. Ein oder mehrere Polizei¬
diener, Feldhüter und Nachtswächter sind ihm hierbei behülflich
und stehen unter seinem Befehle.
Alle öffentlichen Gebäude in der Gemeinde: die Kirche, die
Schule, das Rathhaus, das Vrandspritzenhaus, ferner die Ge¬
meindewege, Brücken, Brunnen und Pumpen u. s. w. werden
auf Kosten der Gemeinde gebaut und unterhalten, und für die Ver¬
pflegung der Armen und Waisen wird gesorgt. Hierzu ist aber
sehr viel Geld erforderlich, und deswegen muß jeder Einwohner der
Gemeinde nach seinem Vermögen Gemeinde» oder Kommunalsteuer
Harsters' LeseLuL für OberN. SlmuNan-Ausgave. 1